24.01.2022

Neue Bauantragsformulare sind verfügbar

Die erforderlichen Bauantrags- bzw. Bauanzeigeformulare, die für Vorhaben nach der BauO NRW 2018 erforderlich sind und die den Stand des Gesetzes widerspiegeln, das am 02. Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind nunmehr verfügbar.

Bauvorlage NRW

Es handelt sich um pdf-Dokumente, die digital bearbeitet werden können. Neben den bisherigen Vorlagen sind neu hinzugekommen die Anlage I 02-02 (Anzeige der befristeten Nutzungsänderung bei der Gemeinde) und die Anlage I 06-01 (Genehmigung der vollständigen Beseitigung).

Auch nimmt die Verwaltungsvorschrift Bezug auf die neu eingerichteten Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Brandschutz und stellt diesen ein „Verzeichnis der von den Bauaufsichtsbehörden erteilten Prüfaufträge als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz“ als Anlage II 1-02 zur Verfügung. Auch die Anlagen II 3 und II 4 sind so geändert worden, dass sie auch von den Prüfingenieurinnen/Prüfingenieuren für Brandschutz genutzt werden können.

Die Unterlagen sind ab dem 21. Januar 2022 zu verwenden und stehen ab sofort auf der Kammerwebsite zum Download bereit.