01.02.2022

BMWK präsentiert Lösung bei der KfW-Gebäudeförderung: Vertrauensschutz für Anträge bis 24.01.

BMWK präsentiert Lösung bei der KfW-Gebäudeförderung: Vertrauensschutz für Anträge bis 24.01.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, sollen laut Mitteilung der Bundesministerien genehmigt werden. Die rund 24.000 Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen Anträge werden laut Meldung der Ministerien genehmigt.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW
Samuel Becker

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW: „Die Ministerien haben eine Lösung gefunden, die unserer Forderung nach Vertrauensschutz insbesondere für eingereichte und noch nicht bewilligte Anträge entspricht. Jetzt gilt es nach vorne zu blicken und schnellstmöglich die Förderung auf eine zukunftssichere Basis zu stellen, die den klimapolitischen Zielen dient und zugleich Bauherren, Planern sowie den Bausauführenden berechenbare Rahmenbedingungen bietet.“