19.06.2026

BIM wird Regelstandard im Bundesfernstraßenbau

BIM wird Regelstandard im Bundesfernstraßenbau

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2026 den Übergang von der BIM-Einführungsphase in den Regelbetrieb beschlossen. Damit wird Building Information Modeling (BIM) künftig schrittweise zur verbindlichen Arbeitsmethode im Bundesfernstraßenbau.

Damit endet die bisherige Einführungsphase. Digitale Modelle werden künftig schrittweise zur Standardgrundlage für Planung, Bau und Betrieb von Bundesfernstraßen. Grundlage hierfür sind der Masterplan BIM Bundesfernstraßen sowie die dazugehörigen Rahmendokumente. Ziel ist es, Planungs-, Bau- und Betriebsprozesse stärker zu digitalisieren und bundesweit einheitliche Standards für die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten zu schaffen.

Digitale Modelle als Grundlage der Planung

Künftig sollen Planungen im Bundesfernstraßenbau auf Basis digitaler Modelle erfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei definierte BIM-Anwendungsfälle, die einen strukturierten Einsatz der Methode über den gesamten Lebenszyklus eines Infrastrukturprojekts ermöglichen.

Zu den wesentlichen Bestandteilen des BIM-Regelprozesses gehören:

  • die Gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment – CDE) als zentrale Plattform für Datenmanagement und Zusammenarbeit
  • die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zur Festlegung von Informationsinhalten und Lieferzeitpunkten
  • standardisierte Fachmodelle, Objekt- und Merkmalkataloge zur einheitlichen Strukturierung der digitalen Modelle
  • verbindliche Vorgaben für Datenaustausch, Schnittstellen und modellbasierte Kommunikation.


Die fachlichen Anforderungen bestehender Regelwerke bleiben dabei unverändert bestehen.

Übergangsphase ermöglicht schrittweisen Umstieg

Für laufende Projekte sieht das BMV einen Übergang vor. Bei Leistungsphasenübergängen soll geprüft werden, ob ein Wechsel zur BIM-Methode mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Gleichzeitig bleibt die Anwendung konventioneller Planungsmethoden zunächst weiterhin zulässig.

Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung des BIM-Regelprozesses liegt im Gestaltungsspielraum der jeweiligen Straßenbauverwaltungen.

BIM-Portal des Bundes als zentrale Plattform

Zur Unterstützung der Umsetzung stellt das BMV Rahmen- und Praxishilfen bereit. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei das BIM-Portal des Bundes, das künftig als Plattform für Informationsanforderungen, Objekt- und Merkmalkataloge sowie digitale Vergabe- und Abnahmeprozesse dienen soll.

Mit dem Start des BIM-Regelprozesses will der Bund einen Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Transformation der Infrastrukturplanung und -realisierung in Deutschland setzen.

>> Zum Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 05/2026

>> Weitere Informationen finden Sie hier