
Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach Abschluss der technischen Umstellung können nun Anträge für Einzelmaßnahmen nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert außerdem über Änderungen bei der Antragstellung für Gebäudenetze sowie über aktualisierte Merkblätter.
Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können nach Abschluss der technischen Anpassungen nun wieder Technische Projektbeschreibungen (TPB) erstellt und darauf aufbauend Förderanträge nach den neuen Vorgaben eingereicht werden.
Die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bleibt im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) unverändert. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung, Gebäudenetze sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Neue Technische Projektbeschreibung erforderlich
Wichtig für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten sowie Antragstellende: Technische Projektbeschreibungen, die vor dem 9. Juli 2026 erstellt wurden, können nicht mehr verwendet werden. Für Förderanträge nach den neuen Richtlinien ist eine neue TPB erforderlich.
Die aktuellen Formulare für die Technische Projektbeschreibung (TPB) sowie den späteren Technischen Projektnachweis (TPN) stellt das BAFA auf seiner Internetseite www.bafa.de im Bereich „Informationen für Energieberatung“ zur Verfügung.
Änderungen bei Anträgen für Gebäudenetze
Mit der Umstellung wurde außerdem das Antragsverfahren für Gebäudenetze (GNet) angepasst. Künftig müssen Förderanträge für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes beziehungsweise den Anschluss an ein Gebäudenetz separat gestellt werden. Eine gemeinsame Antragstellung mit anderen Fördersegmenten – etwa Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung) – ist nicht mehr möglich. Die Kombination mit der Förderung eines Wärmeerzeugers innerhalb eines GNet-Antrags bleibt hingegen weiterhin zulässig.
Aktualisierte Merkblätter veröffentlicht
Parallel zur Richtlinienreform hat das BAFA auch das Merkblatt zur Antragstellung sowie das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen aktualisiert. Im Infoblatt wurde zunächst die Definition des Worst Performing Building (WPB) angepasst. Weitere inhaltliche Überarbeitungen werden derzeit vorbereitet und sollen in einer vollständig aktualisierten Fassung veröffentlicht werden.
Das BAFA empfiehlt, die Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie des BAFA regelmäßig zu verfolgen, da die FAQ und Hinweise zu den neuen Förderbedingungen fortlaufend ergänzt werden.


