12.12.2022

Änderung der BEG-Richtlinien ab 01.01.2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einer Präsentation wichtige Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die Änderungen betreffen u.a.




  • Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)
  • Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus
  • Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen
  • Ermöglichung der Materialförderung bei Eigenleistungen
  • Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des VN für Komplettsanierungen
  • Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen
  • Brennstoffzellen-Heizungen
  • Änderungen Neubau ab 01.03.2023


Hinweis

Kontrolle einer fachgerechten Durchführung von Eigenleistungen durch den EEE

In einer Informationsveranstaltung am 12.12.2022 hat das BMWK darauf hingewiesen, dass ohne die verpflichtende Kontrolle einer fachgerechten Durchführung von Eigenleistungen durch den Energie-Effizienz-Experten (EEE) keine Fördergelder ausgezahlt werden. Das Gleiche würde gelten, wenn ein/e EEE bei Vorlage triftiger Gründe darauf verzichtet, eine entsprechende Bestätigung ausstellen zu wollen. Sollte also ein/e EEE von einem Bauvorhaben mit Eigenleistung Kenntnis haben, sollte sie/er vorab auf die Notwendigkeit der Kontrollen hinweisen.

Nachfolgend finden Sie den Link zur Präsentation sowie zum BMWK mit weiteren Informationen. Bitte beachten Sie auch weitere Links in der Präsentation.