Baurecht und Bestandsschutz

 

Der Bestandsschutz, der selbst verfassungsrechtlichen Ursprungs ist, hat im öffentlichen Baurecht eine überragende Bedeutung. Er ist relevant als Abwehrrecht gegen Bauordnungsverfügungen (insbesondere Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsverfügungen), aber auch als Tatbestandsmerkmal für Genehmigungsansprüche, da er im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht zum Teil für weitergehende Ansprüche als existent vorausgesetzt wird. Das Wort „Bestandsschutz“ wird sehr häufig unrichtig benutzt. Nicht nur Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren ihn falsch, sondern auch bei den Bauämtern und Abgeordneten des Gemeindeparlaments herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über die Voraussetzungen und die Bedeutung dieser rechtlichen Konstruktion. Insbesondere ist den Beteiligten oft nicht bewusst, wann er entfällt. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Brandschutz. Die Referentin und der Referent veranschaulichen die Thematik anhand von Beispielen aus ihrer anwaltlichen Praxis sowie anhand von repräsentativen Beispielen aus der Rechtsprechung.

In dem Seminar werden u.a. folgende Themen angesprochen:

  • Verfassungsrechtlicher Hintergrund des Bestandsschutzes
  • Entstehen und Entfall des Bestandsschutzes
  • Arten des Bestandsschutzes
  • Bedeutung des Bestandsschutzes im Rahmen der Eingriffsverwaltung
  • Das Anpassungsverlangen und seine rechtlichen Voraussetzungen
  • Bestandsschutz als Tatbestandsvoraussetzung für Genehmigungsansprüche im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht
  • Bestandsschutz als Tatbestandsmerkmal für Einschränkungen gesetzlicher Pflichten
  • Die Referentin und der Referent sind stets für Zwischenfragen und ergänzende Fragen offen - ein Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich erwünscht.

Teilnehmer:
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

05.02.2025
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 71021

Referenten
Dr. Timo Dahlmann
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Dr. Caroline Müllmann
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

maximal 60 Personen

190,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
320,00 € Nichtmitglieder
160,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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