Der Bestandsschutz, der selbst verfassungsrechtlichen Ursprungs ist, hat im öffentlichen Baurecht eine überragende Bedeutung. Er ist relevant als Abwehrrecht gegen Bauordnungsverfügungen (insbesondere Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsverfügungen), aber auch als Tatbestandsmerkmal für Genehmigungsansprüche, da er im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht zum Teil für weitergehende Ansprüche als existent vorausgesetzt wird. Das Wort „Bestandsschutz“ wird sehr häufig unrichtig benutzt. Nicht nur Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren ihn falsch, sondern auch bei den Bauämtern und Abgeordneten des Gemeindeparlaments herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über die Voraussetzungen und die Bedeutung dieser rechtlichen Konstruktion. Insbesondere ist den Beteiligten oft nicht bewusst, wann er entfällt. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Brandschutz. Die Referentin und der Referent veranschaulichen die Thematik anhand von Beispielen aus ihrer anwaltlichen Praxis sowie anhand von repräsentativen Beispielen aus der Rechtsprechung.
In dem Seminar werden u.a. folgende Themen angesprochen:
Teilnehmer:
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten
05.02.2025
09:00-16:30
Web-Seminar
Seminarnummer 71021
Referenten
Dr. Timo Dahlmann
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Dr. Caroline Müllmann
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
maximal 60 Personen
190,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
320,00 € Nichtmitglieder
160,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW