An die Eignung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige (öbuvSV) stellt der Gesetzgeber gemäß Sachverständigenordnung (SVO) hohe persönliche und qualifikatorische Anforderungen, die für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung anzulegen sind. Dies, in Verbindung mit einer qualitätvollen Sachverständigentätigkeit, bestimmt im beruflichen Alltag die Wahrnehmung der öbuvSV durch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Merkmal der öffentlichen Bestellung als besonderes Gütesiegel für Sachkunde, Befähigung zur Gutachtenerstellung, persönliche Integrität und Neutralität sowie für unabhängige, unparteiische, weisungsfreie und gewissenhafte Aufgabenerfüllung, ist vielfach ausschlaggebend für eine privatgutachterliche Beauftragung außerhalb der Sachverständigentätigkeit im gerichtlichen Rahmen.
Ab 14.00 Uhr geht es am 22. November 2022 um die Aufgabenerfüllung zwischen öffentlicher Bestellung und privater Gutachtenerstellung. Als Referenten sind Frank Walter, Vorsitzender Richter am OLG Hamm, Dipl.-Ing. (FH) Jochen Florczak, öbuvSV für Schäden an Gebäuden und Rechtsanwalt Dr. Matthias Orlowski, Rechtsanwalt und Partner bei MÜTZE KORSCH RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH zu Gast. Die Moderation erfolgt durch Katja Hennig, Juristin aus dem Rechtsreferat der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Führung vorab über das Zechengelände um 12.30 Uhr. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte schreiben Sie in das letzte Feld im Anmeldeformular die Bemerkung "Führung ja".
22.11.2022
13:30-17:00
Dortmund
Seminarnummer 61625
maximal 200 Personen
50,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
50,00 € Nichtmitglieder
4 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW