12.09.2023

Neue Sachverständige bestellt und vereidigt

Am 12. September 2023 bestellte und vereidigte die Ingenieurkammer-Bau NRW zwei neue Sachverständige: In einem mehrstufigen Prüfverfahren konnten Frau Dipl.- Ing. Helena Eisenkrein-Kreksch mit dem Bestellungstenor „Betonschäden und Instandhaltung von Betonbauwerken“ und Herr Dipl.-Ing. Josef Haddick mit dem Bestellungstenor „Konstruktiver Ingenieurbau, Holzbau“ ihre persönliche Eignung und besondere Sachkunde nachweisen. „Mit ihrer Fachkompetenz stehen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Gerichten, der Bauwirtschaft, den Versicherungen und Privaten mit uneingeschränkter Objektivität und Neutralität zur Verfügung“, sagte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW im Rahmen der Vereidigung.

Herr Dr. Bökamp, Frau Eisenkrein-Kreksch, Herr Haddick

Frau Eisenkrein-Kreksch studierte Bauingenieurwesen an der TU Dortmund. Von 2005 bis 2011 führte Sie an der TU Dortmund die Arbeitsgruppe Bautenschutz und machte sich 2011 selbständig als Geschäftsführerin der IBOS GmbH in Bochum. Seit 2019 arbeitet Sie als Niederlassungsleiterin der Engineering West bei der Kiwa GmbH. Sie ist zertifizierte Sachkundige Planerin für Betoninstandsetzung und Qualifizierte Planerin für AwSV. Bereits seit 2008 ist sie als selbstständige Sachverständige tätig.

Herr Haddick absolvierte zunächst eine handwerkliche Ausbildung zum Tischler mit Abschluss Möbeltischler und studierte anschließend Bauingenieurwesen an der Gesamthochschule Essen. Er ist qualifizierter Tragwerksplaner sowie staatlich anerkannter Sachverständiger für den Schall- und Wärmeschutz und arbeitet seit 1992 zunächst als Bauingenieur und ab 2007 als Oberingenieur bei der Ingenieursozietät Schürmann, Kindmann und Partner, Dortmund.

Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen gilt als Nachweis der besonderen Qualifikation in einem bestimmten Fachgebiet. Mit der Vereidigung verpflichtet sich der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Als Gerichtsgutachter unterstützt er Richter bei deren Urteilsfindung durch seine fachliche Expertise. Auch im privaten Gutachterauftrag trägt er mit seinem besonderen Sachverstand zur Lösung von Konflikten bei. Die auf fünf Jahre befristete Ernennung erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch so genannte Bestellungskörperschaften, etwa die Ingenieurkammer-Bau NRW.