30.09.2024
Am 30. September 2024 bestellte und vereidigte die Ingenieurkammer-Bau NRW einen neuen Sachverständigen: In einem mehrstufigen Prüfverfahren konnte Herr Dr.- Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Wulf Himmel mit dem Bestellungstenor „Bauablaufstörungen“ seine persönliche Eignung und besondere Sachkunde nachweisen. „Mit ihrer Fachkompetenz stehen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Gerichten, der Bauwirtschaft, den Versicherungen und Privaten mit uneingeschränkter Objektivität und Neutralität zur Verfügung“, sagte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW im Rahmen der Vereidigung.
Herr Dr. Himmel studierte Bauingenieurwesen an der RWTH Aachen mit den Vertieferfächern Bauverfahrenstechnik, Baubetriebswirtschaft, Grundbau, Bodenmechanik. 2015 schloss er seine Promotion zum Thema „Nutzenoptimierte Vergabe öffentlicher Bauaufträge – Modell, Umfrage, Beispiele. Mit einem Vergleich der Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz“, erfolgreich ab. Seit 2015 ist er Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen und seit 2018 ist er bei der MCE CONSULT AG in Essen, zunächst als Baumanagement Consultant und seit 2019 als Fachbereichsleiter Baubetrieb und Prokurist, tätig.
Im Juni 2021 wurde er bereits für das Sachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“ öffentlich bestellt und vereidigt.
Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen gilt als Nachweis der besonderen Qualifikation in einem bestimmten Fachgebiet. Mit der Vereidigung verpflichtet sich der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Als Gerichtsgutachter unterstützt er Richter bei deren Urteilsfindung durch seine fachliche Expertise. Auch im privaten Gutachterauftrag trägt er mit seinem besonderen Sachverstand zur Lösung von Konflikten bei. Die auf fünf Jahre befristete Ernennung erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch so genannte Bestellungskörperschaften, etwa die Ingenieurkammer-Bau NRW.