28.10.2026

Am 28. Oktober 2026 bestellte und vereidigte die Ingenieurkammer-Bau NRW einen neuen Sachverständigen: In einem mehrstufigen Prüfverfahren konnte Herr Dipl.- Ing. (FH) Ralph Nolte mit dem Bestellungstenor „Schäden an Gebäuden“ seine persönliche Eignung und besondere Sachkunde nachweisen.
„Mit ihrer Fachkompetenz stehen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Gerichten, der Bauwirtschaft, den Versicherungen und Privaten mit uneingeschränkter Objektivität und Neutralität zur Verfügung“, sagte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW im Rahmen der Vereidigung.
Herr Nolte studierte Bauingenieurwesen mit Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau an der FH-Lippe in Detmold und ist seit 1997 selbständig als Inhaber eines Ingenieurbüros für Tragwerksplanung und Bauphysik.
Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen gilt als Nachweis der besonderen Qualifikation in einem bestimmten Fachgebiet. Mit der Vereidigung verpflichtet sich der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Als Gerichtsgutachter unterstützt er Richter bei deren Urteilsfindung durch seine fachliche Expertise. Auch im privaten Gutachterauftrag trägt er mit seinem besonderen Sachverstand zur Lösung von Konflikten bei. Die auf fünf Jahre befristete Ernennung erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch so genannte Bestellungskörperschaften, etwa die Ingenieurkammer-Bau NRW.


