Mai 2019

Drei neue Sachverständige für die Kammer

Drei neue Sachverständige für die Kammer

Am 27. Mai 2019 bestellte und vereidigte die Ingenieurkammer-Bau NRW drei neue Sachverständige: In einem mehrstufigen Prüfverfahren konnten Prof. Dr.-Ing. Frank Heimbecher im Sachgebiet „Erdbau, Grundbau, Felsbau“, Dr.-Ing. Jörg Mangels in den Sachgebieten „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“ sowie „Bauablaufstörungen“ und Andreas Stehling im Bereich „Sanitärtechnik“ ihre persönliche Eignung und besondere Sachkunde nachweisen.

„Mit ihrer Fachkompetenz stehen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Gerichten, der Bauwirtschaft, den Versicherungen und Privaten mit uneingeschränkter Objektivität und Neutralität zur Verfügung“, sagte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, im Rahmen ihrer Vereidigung.

Prof. Dr.-Ing. Frank Heimbecher aus Hemer bei Iserlohn studierte und promovierte im Jahr 2001 an der Ruhr-Universität Bochum. Seit dem Jahr 2012 hat der 49-Jährige eine Professur für „Geotechnik/Bauverfahrenstechnik-Tiefbau“ an der FH Münster inne und ist als geotechnischer Sachverständiger aktiv. Der 49-jährige Diplom-Ingenieur Dr.-Ing. Jörg Mangels studierte Bauingenieurwesen und promovierte im Jahr 2000 an der Universität GH Essen. Nach unterschiedlichen Stationen in der Baubranche leitet er jetzt gemeinsam mit einem Geschäftspartner die WINKEL + MANGELS, Beratende Ingenieure PartGmbB in Krefeld. Dipl.-Ing. Andreas Stehling aus Mülheim an der Ruhr studierte Versorgungstechnik an der Fachhochschule Bochum. Seit rund dreißig Jahren ist der heute 59-Jährige für die Canzler GmbH in Mülheim an der Ruhr tätig, aktuell als Geschäftsführer und Fachbereichsleiter.

Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen gilt als Nachweis der besonderen Qualifikation in einem bestimmten Fachgebiet. Mit der Vereidigung verpflichtet sich der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Als Gerichtsgutachter unterstützt er Richter bei deren Urteilsfindung durch seine fachliche Expertise. Auch im privaten Gutachterauftrag trägt er mit seinem besonderen Sachverstand zur Lösung von Konflikten bei. Die auf fünf Jahre befristete Ernennung erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch so genannte Bestellungskörperschaften, etwa die Ingenieurkammer-Bau NRW.