Architektur, Bauingenieurwesen, Hochbau
Essen
Huyssenallee 100
45128 Essen
Herrn Hoffacker
SBE -Sport- und Bäderbetriebe Essen-
Tel: 0201/88-52105
Herrn Wagner,
Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-
Tel: 0201/88-10 242
https://bewerbermanagement.net/jobposting/28ec7cd4432f7a1bcf7cdf0863c0e615d1f2b5520
Die Stadt Essen sucht eine*n Mitarbeiter*in ungeplante Bauunterhaltung, Hochbau.
Zur Stelle:
Hinweise zur Stellenanzeige:
Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Mobiles Arbeiten ist in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft möglich.
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Essen. Zweck und Aufgabe der SBE sind der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Sportstätten und Bädern sowie die Förderung des Sports und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte.
Das Sachgebiet 52-3-4 – Technischer Service – übernimmt u.a. zentrale Aufgaben zur Gewährleistung der Gebäudesicherheit mit Schwerpunkt Hochbau. Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Kontrolle und Bewertung der baulichen Anlagen, die Koordination notwendiger Prüfungen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Gefahrenabwehr. Durch eine kontinuierliche Überwachung wird sichergestellt, dass die Gebäude den sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.
Sie verstärken das Team der Sport- und Bäderbetriebe Essen bei diesen Aufgaben:
Vorteile und Benefits
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 13.09.2026 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.