Vermessungswesens, Geoinformatik, Geographie, Geodäsie, Umweltwissenschaften, Raumplanung, Geowissenschaften, Geophysik
Essen
Lindenallee 10
45127 Essen
Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Herrn Dr. Lindner
Fachbereich 62 -Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster-
Tel: 0201/88-62 400
Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Herrn Bruns
Fachbereich 10 -Or
https://bewerbermanagement.net/jobposting/99f588a2cfd99a975546c605b97777c2987b2c040
Die Stadt Essen sucht eine*n Mitarbeiter*in Fortführung und analytische Weiterentwicklung Straßenzustandsbewertung/digitaler Zwilling (Twin4Road)
Hinweise zur Stellenanzeige:
Das Aufgabengebiet kann mit unterschiedlichen Teilzeitmodellen besetzt werden.
Mobiles Arbeiten ist in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft möglich.
Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich in der Lindenallee 10, 45127 Essen.
Sie verstärken das Team Geodatenmanagement, Sensorik und digitaler Zwilling bei diesen Aufgaben:
Unterstützung des Teams in den Aufgabenbereichen Geodatenmanagement und digitaler Zwilling (DZ)
Prozessierung, Pflege und Aktualisierung von Geodaten aus verschiedenen Messverfahren sowie die Analytik
Aufbereitung des Datenmaterials und Visualisierung in den etablierten sowie ggf. neuen GIS- bzw. Karten-Anwendungen
Betreuung und Weiterentwicklung der Straßenzustandsbewertung/der DZ-Straße zur Unterstützung zentraler Geschäftsprozesse des Amts für Straßen und Verkehr
Vorteile und Benefits
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.08.2026 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.