Stellenanzeige


Mitarbeiter*in Objektplanung Straße

Fachrichtungsschwerpunkt

Tiefbau, Straßenbau

Ort

Essen

Adresse

Lindenallee 39-41
45127 Essen

Ansprechpartner*in

Herr Thomas
Fachbereich 66 -Amt für Straßen und Verkehr-
Tel: 0201/88-66 210

Herr Wagner
Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-
Tel: 0201/88-10 242

Bewerbungslink

https://bewerbermanagement.net/jobposting/3a74e32f1dcfa4349ead5a09060634e16733a5570?ref=homepage

Die Stadt Essen sucht eine*n Mitarbeiter*in Objektplanung Straße.


Zur Stelle:

  • Kennziffer: 2026-42-66-TD-II
  • Bewerbungsfrist: 07.06.2026
  • Stellenart: unbefristet
  • Einsatzort: Fachbereich 66 -Amt für Straßen und Verkehr-
  • Entgelt: Entgeltgruppe 9b TVöD
  • Arbeitszeitumfang: Voll- und Teilzeit


Hinweise zur Stellenanzeige:

Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.

Mobiles Arbeiten ist in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft möglich.

Die Abteilung 2 des Amtes für Straßen und Verkehr kümmert sich um die Objektplanung von Straßen, Wegen und Plätzen. Darüber hinaus ist sie verantwortlich für die Instandsetzung, Erneuerung und den Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen. Sie trifft Maßnahmen zur Entschärfung von Unfallhäufungspunkten und ist für die Planung und Steuerung von mehr als 600 Signalanlagen zuständig.


Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich in der Lindenallee 39-41, 45127 Essen, 2. Etage.


Sie verstärken das Team Objektplanung Straßen bei diesen Aufgaben:

  • Selbständige Erarbeitung von Straßenplanungen nach den Leistungsphasen der HOAI für kleinere und mittlere Neu- und Umbaumaßnahmen, inklusive der Konstruktion und georeferenzierten Berechnung
  • Unterstützung der Ingenieurinnen*Ingenieure im Team bei großen und umfangreichen Maßnahmen
  • Planung von barrierefreien Haltestellen zur sukzessiven Umsetzung der Barrierefreiheit im Nahverkehr
  • Zeichnerische Darstellung und Dokumentation der Planungsergebnisse sowie Verfassen von Erläuterungsberichten
  • Wahrnehmung von Ortsterminen (Ortsbesichtigungen, örtliche Aufmaße und Verkehrszählungen)
  • Verfassen von Beschlussvorlagen sowie Vorbereitung und Bereitschaft zur begleitenden Teilnahme an Sitzungen und Arbeitskreisen
  • Verfassen von Stellungnahmen zu Bürger*innenanfragen und politischen Anfragen


Vorteile und Benefits

  • Zusätzlich betriebliche Altersvorsorge
  • Gleitzeit
  • Vergünstigungen/Corporate Benefits App
  • Gute Fortbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Vielfalt/Diversität


Dieses Profil zeichnet Sie aus:

  • Abgeschlossene Weiterbildung zum*zur staatlich geprüften Techniker*in -Fachrichtung Tiefbau-
  • Kenntnisse des Straßen-, Bau- und Planungsrechtes sowie in den in der Straßenplanung anzuwendenden Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen
  • Berufserfahrung in der Planung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen sind wünschenswert
  • Kenntnisse der Konstruktion- und Zeichnungssoftware Vestra und AutoCad bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • Kenntnisse in geographischen Informationssystemen (GIS) sind wünschenswert
  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (deutscher Schulabschluss oder nachweislich C1 (GER) Niveau)


Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:

  • Persönlichkeitskompetenz: Auffassungsgabe | Eigenständigkeit | Sorgfalt | Zuverlässigkeit
  • Soziale Kompetenz: Kontaktfähigkeit | Konfliktfähigkeit | Überzeugungskraft | Umgangsform
  • Methodenkompetenz: Analytisches Denkvermögen | Innovatives Denken | Planungsvermögen | Urteilsfähigkeit


Kommen Sie zum Team Stadt Essen!

Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.

Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.06.2026 über unser Onlineformular.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.