Ingenieurwissenschaften mit dem Schwerpunkt Museums-, Theater – oder Bühnenbau/-technik
Essen
Museumsplatz 1
45128 Essen
Herr Grimm
Fachbereich 45 -Museum Folkwang-
Tel: 0201/88-45 300
Frau Schröder
Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-
Tel: 0201/88-10 212
https://bewerbermanagement.net/jobposting/bd50f45063829f93c781257fc47f17a85e47a7570?ref=homepage
Die Stadt Essen sucht eine*n Technische*n Ausstellungskoordinator*in.
Zur Stelle:
Hinweise zur Stellenanzeige:
Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Mobiles Arbeiten ist in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft möglich.
Der zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Karl Ernst Osthaus geprägte Folkwang-Gedanke umfasst drei zentrale Leitlinien: den Dialog der Künste und Kulturen, das Museum als Ort des Austausches und der kulturellen Bildung sowie die Einheit von Kunst und Leben. Im Bewusstsein der eigenen Museums- und Sammlungsgeschichte schreibt das Museum Folkwang diesen Gedanken in die Gegenwart und Zukunft fort. Wir verstehen uns als ein Museum, das Emotion und Geist, Wärme und Humanismus verbindet, regional verankert und international ausgerichtet ist, dass den Menschen und die Kunst in ihrer Vielfalt ins Zentrum stellt und sich für neue und nachhaltige Entwicklungen einsetzt.
Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich am Museumsplatz 1, 45128 Essen.
Sie verstärken das Team bei diesen Aufgaben:
Vorteile und Benefits
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.05.2026 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.