Wir bieten Ihnen:
- ein gutes Arbeitsklima in einem leistungsstarken und engagierten Team
- gezielte Fortbildungsmöglichkeiten
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- moderne und ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze mit guter Technikunterstützung
- Möglichkeit zur Nutzung von Home-Office
- eine Kantine mit täglich wechselnden, frisch gekochten Gerichten und vegetarischem Angebot
Beim Kreis Borken wird FAMILIENFREUNDLICHKEIT großgeschrieben. Flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien bieten gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das bringen Sie mit:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Immobilienwirtschaft, Geodäsie, Geoinformatik oder Architektur (Dipl-Ing. FH/ B. Eng./ B. Sc./ B. A.)
- Kenntnisse in der Verkehrswertermittlung - wünschenswert wäre hier eine entsprechende Berufserfahrung
- Fähigkeiten in statistischen Analyseverfahren und die Bereitschaft, diese fachlich zu vertiefen
- wünschenswert wären Kenntnisse mit Statistikprogrammen, möglichst mit „R“, WinStat, oä. analytisches Denkvermögen und Talent zur Lösung komplexer Aufgaben und Problemstellungen
- gute Kenntnisse in einschlägigen Office-Anwendungen
- Selbständigkeit, Teamfähigkeit, Kreativität, Fleiß, Motivation, Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
Ihre Aufgaben:
- Erstellung von Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Unterstützung bei der Ableitung der sog. „Sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten“ mittels statistischer Analysemethoden
- Qualifizierung von Daten aus Grundstückskaufverträgen in der Kaufpreissammlung zur statistischen Analyse wertermittlungsrelevanter Daten
- Fortführung und Pflege der Daten des Gutachterausschusses in Datenbanken und Geoinformationssystemen
- Teilnahme an Sitzungen des Gutachterausschusses
Vergütung:
- Die Besoldung/ Vergütung erfolgt nach A 11 LBesG NRW/ E 11 TVöD.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht; bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden diese bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderung.