Stellenanzeige


Sachbearbeiter*in Einzelplanung Schulbau (m/w/d)

Fachrichtungsschwerpunkt

Bauingenieurwesens, der Architektur

Adresse

Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum
10.09.2023 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
bevorzugt berücksichtigt

Ansprechpartner*in

Aufgabeninhalt:
Frau Stefens, Telefon: 0201/88-61 500

Ablauf:
Frau Schwier, Telefon: 0201/88-10 233

Zur Stelle:

  • Entgeltgruppe 11 TVöD/ING 
  • Vollzeit 
  • unbefristet 
  • Bewerbungsfrist: 10.09.2023 
  • Kennziffer: 2023-129-61-TD

Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.

Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis besteht unter Berücksichtigung der Laufbahnverordnung NRW die Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Die Tätigkeit ist nach Bes.Gr. A 11 LBesO bewertet.

Sie verstärken das Team des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung bei diesen Aufgaben:

  • Begleitung, Beratung und Prüfung von Standorten für Schulneubauten aus planungsrechtlicher Sicht
  • Beurteilung von Bauvorhaben im Hinblick auf die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie Verfassung von Stellungnahmen im
    Rahmen von Antragsverfahren
  • Durchführung von Ortsbesichtigungen

Dieses Profil zeichnet Sie aus:

  • Mindestens mit Bachelor abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, der Architektur oder eines vergleichbaren Studienganges
  • Umfassende Kenntnisse im Planungs- und Baurecht
  • Kenntnisse im Bereich Städtebau und Architektur
  • Sichere Anwendung und Auslegung von Gesetzen und Vorschriften
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3)
  • Bereitschaft, gegen Aufwandsentschädigung, den eigenen PKW für die Aufgabenerledigung einzusetzen

Die Arbeitgeberin Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:

  • Eine starke und sichere Arbeitgeberin - auch in Krisenzeiten
  • Bezahlung nach der LBesO bzw. dem TVöD sowie - bei Beschäftigten - jährliche Sonderzahlung
  • Flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote