04.11.2026

Vergabetag NRW: Mehr Tempo braucht Qualität und fairen Wettbewerb

Vergabetag NRW: Mehr Tempo braucht Qualität und fairen Wettbewerb

Wie können öffentliche Aufträge schneller vergeben werden, ohne die Qualität der Planung und den fairen Zugang zum Markt zu gefährden? Diese Frage stand im Mittelpunkt des gemeinsamen Vergabetags der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW am 2. November 2026 in Siegburg. Fachleute aus Politik, Verwaltung, Recht und Planung diskutierten über aktuelle Reformen, die Bedeutung von Planungswettbewerben und die Grenzen von Referenzanforderungen.

„Vergabe im Umbruch – Tempo, Qualität, Zugang“ lautete das Motto der Veranstaltung im Rhein-Sieg-Forum. Die drei Begriffe beschreiben ein Spannungsfeld, das die Vergabepraxis gegenwärtig prägt: Der Investitionsbedarf ist hoch, öffentliche Bauvorhaben sollen schneller umgesetzt werden. Zugleich müssen Wirtschaftlichkeit, Planungsqualität und ein fairer Wettbewerb gewährleistet bleiben.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, stellte in seiner Begrüßung die Bedeutung der Kooperation heraus. Erfolgreiche Vergabe setze voraus, dass Auftraggeber und Auftragnehmer auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten. Auch AKNW-Präsidentin Katja Domschky mahnte, Beschleunigung dürfe nicht zulasten der Qualität gehen. Gerade bei Planungsleistungen, die keine standardisierten Produkte seien, müsse der Wettbewerb um die beste Lösung im Mittelpunkt stehen.

Mehr Freiheiten für die kommunale Vergabe

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach warb in ihrem Grußwort für die seit Jahresbeginn geltenden Neuregelungen für kommunale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Mit § 75a der Gemeindeordnung NRW haben die Kommunen größere Handlungsspielräume erhalten. Die bisherigen landesrechtlichen Vergabevorgaben sind entfallen, die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz bleiben bestehen.

„Mit Freiheit geht Eigenverantwortung einher“, betonte Scharrenbach. Die Ministerin kritisierte, dass die neuen Möglichkeiten vor Ort noch sehr unterschiedlich genutzt würden. Übervorsichtige Rechtsberatung und die Sorge vor Verfahrensfehlern könnten die gewünschte Vereinfachung behindern.

Einen Überblick über die weiteren Reformen auf Bundes- und EU-Ebene gab Markus Balkow, stellvertretender Geschäftsführer der Bundesingenieurkammer. Er erläuterte unter anderem die Änderungen durch das Vergabebeschleunigungsgesetz, den neu gefassten Losgrundsatz in § 97a GWB sowie die Perspektiven einer europäischen Vergabeverordnung.

Dass es bei der Entscheidung zwischen Los- und Gesamtvergabe keine pauschalen Lösungen gibt, verdeutlichte Annette Schmidt aus dem NRW-Wirtschaftsministerium. Die Vergabe einzelner Fach- und Teillose fördere den Mittelstand und trage zur Qualitätssicherung bei. Entscheidend sei eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die über den reinen Angebotspreis hinausgehe und beispielsweise Planungs-, Bau- und Betriebskosten sowie Risiken berücksichtige.

Planungswettbewerbe als Instrument der Qualitätssicherung

Welche Bedeutung der Wahl des Vergabeverfahrens zukommt, zeigten die Beiträge aus der kommunalen Praxis. Rachid Jaghou, Leiter des Städtischen Gebäudemanagements Bonn, stellte anhand der Feuer- und Rettungswache I und des Bonner Stadthauses die Chancen und Risiken von Planungswettbewerben dar. Gerade bei komplexen Aufgaben ermöglichten sie den Vergleich unterschiedlicher architektonischer, funktionaler und städtebaulicher Lösungen. Zugleich müssten der zusätzliche Aufwand und die spätere Realisierbarkeit berücksichtigt werden.

Simone Raskob, Geschäftsbereichsvorständin der Stadt Essen, verdeutlichte anhand verschiedener Projekte, welchen Mehrwert interdisziplinäre Wettbewerbe bieten können. So erfordert etwa die Neugestaltung der Orangerie im Grugapark das Zusammenwirken unterschiedlicher Planungsdisziplinen, um funktionale, gestalterische und ökologische Anforderungen miteinander zu verbinden.

Ein entschiedenes Plädoyer für den Planungswettbewerb hielt der Architekt Stefan Schopmeyer. In seinem pointierten Vortrag wandte er sich gegen eine Vergabepraxis, die zunehmend den Wettbewerb der Ideen verdränge. Die Sorge vor Verfahrensfehlern dürfe nicht dazu führen, dass öffentliche Auftraggeber auf den Vergleich unterschiedlicher planerischer Lösungen verzichteten. Schopmeyer warb für mehr Mut zu Planungswettbewerben und eine stärkere Orientierung an der Qualität der Entwürfe.

Wenn Referenzen zur Zugangshürde werden

Besonders intensiv beschäftigte die Frage, welche Referenzen Planungsbüros für die Teilnahme an Vergabeverfahren nachweisen müssen. Rechtsanwältin Kirstin van de Sande erläuterte die vergaberechtlichen Anforderungen. Dabei machte sie deutlich, dass Referenzprojekte vergleichbare Planungsanforderungen aufweisen müssen, aber in der Regel nicht derselben Nutzungsart angehören müssen.

Axel C. Springsfeld, Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der Ingenieurkammer-Bau NRW, kritisierte anhand konkreter Ausschreibungen überzogene oder fachlich wenig aussagekräftige Anforderungen. So wurden bei der Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen für ein Menschenaffenhaus Referenzen mit nahezu identischen Gebäuden und speziellen Konstruktionsmerkmalen besonders hoch bewertet. Derartige Vorgaben könnten dazu führen, dass geeignete Ingenieurbüros vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Springsfeld betonte zugleich, dass Referenzen grundsätzlich ein geeignetes Mittel seien, um die fachliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Entscheidend sei jedoch ihre sachgerechte Ausgestaltung. Ziel müsse ein Leistungswettbewerb sein, bei dem die Qualität der Ingenieurleistung und nicht allein der Preis den Ausschlag gebe.

Harald Wennemar, Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer NRW, warnte ebenfalls vor überzogenen Nachweispflichten. Insbesondere junge und kleinere Büros könnten dadurch benachteiligt werden. Er plädierte für offenere Zugangsbedingungen und kompakte Planungswettbewerbe, bei denen stärker die planerische Idee als die bisherige Projektliste im Vordergrund steht.

Die anschließende Diskussion zeigte, wie unmittelbar diese Fragen den Berufsalltag betreffen. Mehrere Teilnehmende kritisierten den hohen Aufwand von Vergabeverfahren und die eingeschränkten Möglichkeiten, persönlich erworbene Projekterfahrungen bei einem Büro- oder Arbeitgeberwechsel als Referenz einzubringen. Auch die zunehmende Konzentration auf dem Planungsmarkt und die damit verbundene Verringerung der Wettbewerbschancen kleinerer und mittlerer Büros wurden angesprochen.

Dabei wurde deutlich, dass nicht für jedes Problem zusätzliche gesetzliche Regelungen erforderlich sind. Vielfach bestehen bereits rechtliche Spielräume, die in der Praxis besser genutzt werden könnten. Voraussetzung dafür sind fachkundige Vergabestellen und ein Verständnis für die Besonderheiten von Planungsleistungen.

Gemeinsame Interessen, gemeinsamer Dialog

Durch die Veranstaltung führten Christoph Rose/Architektenkammer NRW und Katja Hennig/Ingenieurkammer-Bau NRW. Fachkundig gaben sie den unterschiedlichen Positionen Raum und führten souverän durch die lebhafte Abschlussdiskussion. Das Rhein Sieg Forum in Siegburg bot der Veranstaltung indes einen würdigen Rahmen.

Der gemeinsame Vergabetag der nordrhein-westfälischen Baukammern zeigte schließlich: Auch wenn sich die Perspektiven von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren in einzelnen Fragen unterscheiden, verfolgen beide Berufsstände bei der Vergabe von Planungsleistungen wesentliche gemeinsame Ziele. Mit ihrem abgestimmten Auftreten verleihen die Kammern diesen Interessen gegenüber Politik und Verwaltung zusätzliches Gewicht.

Der Vergabetag machte damit eines deutlich: Schnellere Vergabeverfahren allein gewährleisten noch keine besseren Ergebnisse. Entscheidend ist, dass die vorhandenen Instrumente so eingesetzt werden, dass Qualität, Wirtschaftlichkeit und ein fairer Zugang zu öffentlichen Aufträgen gleichermaßen berücksichtigt werden.