10.02.2023

Vergabe: Künftige Änderung bei EU-Schwellenwerten?

Vergabe: Künftige Änderung bei EU-Schwellenwerten?

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Union für eine Anhebung der vergaberechtlichen Schwellenwerte oder für einen besonderen Schwellenwert für Planungsleistungen einzusetzen.

Diese Schwellenwerte sind maßgeblich dafür, welche rechtlichen Vorgaben ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe zu beachten hat, insbesondere, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Mit der geforderten Anhebung der Schwellenwerte soll der Aufwand für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verringert und so die öffentlichen Auftraggeber, aber auch die Auftragnehmer entlastet werden. Es bleibt abzuwarten, wann und mit welchem Ergebnis sich die Bundesregierung damit befassen wird.

Weitere Informationen zum Entschluss des Bundesrates vom 10.02.2023 und eine Stellungnahme des Präsidenten der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, finden Sie hier.

Informationen zu den unterschiedlichen Rechtsvorschriften, die je nach Unterschreiten bzw. Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte zu beachten sind, finden Sie hier.