02.10.2025
Das Baukammerngesetz NRW ist das rechtliche Fundament für die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW als Baukammern des Landes Nordrhein-Westfalen. Beide Baukammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich verfasst und ihnen ist die berufsständische Selbstverwaltung für Angelegenheiten der jeweiligen Berufsgruppen übertragen. Die Mitglieder der Baukammern sollen als Freiberufler über die sie betreffenden Belange grundsätzlich selbst bestimmen können.
Hierzu regelt das Baukammerngesetz NRW die Mitgliedschaft, Aufgaben der Baukammern und deren Aufsicht, demokratische Binnenstruktur, Finanzwesen und das Versorgungswerk. Ebenfalls enthalten sind Bestimmungen über den Schutz von Berufsbezeichnungen, die Berufsaufgaben und auch den Zusammenschluss in Gesellschaften wie z.B. der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Der Gesetzgeber hat für die Mitglieder der Baukammern Berufspflichten festgelegt und für die Ahndung von Verstößen ein berufsgerichtliches Verfahren vorgesehen.
Das Baukammerngesetz NRW wurde mit Wirkung zum 13. März 2022 grundlegend novelliert. Dies haben der Vorsitzende des Wahlausschusses der Ingenieurkammer-Bau NRW, Prof. Dr. Heusch, der Vorsitzende des Eintragungsausschusses der Ingenieurkammer-Bau NRW, Prof. Dr. Kaster und der Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr. Petschulat, zum Anlass für eine Kommentierung des Gesetzes genommen. Der Kommentar erläutert die Entstehungsgeschichte des Gesetzes wie auch die historische Entwicklung der beiden Baukammern. Die einzelnen Vorschriften werden im Detail und mit Bezug auf die praktische Bedeutung dargestellt. Hierzu analysieren die Autoren Entscheidungen aus der Rechtsprechung und zeigen deren Auswirkungen auf die Anwendung des Gesetzes auf.
Die nun erstmalige Kommentierung Gesetzes soll ein Ratgeber für die behördliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis sein, aber vor allem auch den Mitgliedern der Baukammern und anderen interessierten Bürgern das Verständnis des Gesetzes erleichtern. Die Autoren bringen ihre langjährige Erfahrung aus zentralen Funktionen innerhalb der Ingenieurkammer-Bau NRW ein und gewährleisten so eine praxisnahe Erläuterung des Baukammerngesetzes.
Der Kommentar ist am 30.09.2025 im Reckinger-Verlag unter der ISBN 978‐3‐7922‐0424‐5 erschienen und kann bis zum 30.11.2025 zu einem vergünstigten Subskriptionspreis von 59€ erworben werden.
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Zu den Autoren:
Prof. Dr. Andreas Heusch
Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Vorsitzender des Wahlausschusses der Ingenieurkammer-Bau NRW
Prof. Dr. Georg Kaster
Professor für Staatsrecht und öffentliches Bau- und Planungsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Ingenieurkammer-Bau NRW
Dr. Alexander Petschulat
Justiziar Leiter des Rechtsreferats der Ingenieurkammer-Bau NRW Stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer