28.10.2025

Mit seiner Entscheidung vom 5. März 2024 (Rechtssache C-588/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass sogenannte harmonisierte Europäische Normen (hEN), die technische Anforderungen an Produkte festlegen, als Bestandteil des EU-Rechts anzusehen sind. Damit müssen diese Normen grundsätzlich öffentlich und kostenfrei zugänglich sein.
Das Urteil, auch als „Malamud-Entscheidung“ bezeichnet, betrifft ausschließlich europäisch harmonisierte Normen, die auf Grundlage von Aufträgen der Europäischen Kommission oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) entwickelt wurden. Diese Normen unterstützen die praktische Umsetzung europäischer Richtlinien, etwa im Bereich des Bauproduktenrechts.
Nicht erfasst sind dagegen nationale Normen wie DIN- oder ISO-Standards, die weiterhin über die Normungsorganisationen kostenpflichtig bezogen werden müssen. Offen ist bislang auch, ob künftig Eurocodes, also die europäischen Bemessungsnormen für Tragwerke, unter die neue Rechtsprechung fallen werden.
In Reaktion auf das Urteil haben mehrere nationale Normungsinstitute ihre Zugangsregelungen angepasst. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) stellt seit Kurzem harmonisierte Europäische Normen über das Portal kostenlos zur Verfügung. Eine Registrierung genügt, um die Dokumente im Lesemodus einzusehen.
Für Ingenieurinnen und Ingenieure besonders interessant sind unter anderem Normen aus den Bereichen:
Die Diskussion über den Umfang und die konkrete Ausgestaltung des freien Zugangs dauert an. Beobachter rechnen jedoch damit, dass der Kreis der kostenlos einsehbaren harmonisierten Normen in den kommenden Jahren weiter wachsen wird.


