11.01.2023

Änderung des GEG zum 1. Januar in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2023 sind die im Sommer beschlossenen Änderungen des GEG in Kraft getreten.




Da es sich um kleinere Änderungen handelt, wurde kein gänzlich neu überarbeitetes GEG veröffentlicht. Im Bundesanzeiger finden sich die Änderungen unter §18a des „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“.

Inhaltlich geht es im Wesentlichen um die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Weitere Erläuterungen finden Sie auf der Website des BMWSB zum GEG.