06.04.2022

Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder: Budget auf 1 Mrd. Euro begrenzt

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 5. April mitteilte, können ab dem 20.04.2022 wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet und auf ein Budget einer Milliarde Euro für die Neubauförderung begrenzt.

Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Mitglied des Vorstandes der IK-Bau NRW
Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Mitglied des Vorstandes der IK-Bau NRW
Samuel Becker

Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Mitglied des Vorstandes der IK-Bau NRW erwartet ein Wettrennen um die limitierten Fördermittel, die so nach wenigen Wochen erschöpft sein könnten: „Bauwillige und Investoren benötigen unbedingt langfristige Planungssicherheit. Viele Bauprojekte wurden in den letzten Wochen aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen gestoppt. Ob das vom BMWK nun präsentierte Förderprogramm die dringend benötigte Planungssicherheit für Bauwillige und Investoren bringt, ist angesichts des begrenzten Fördervolumens und insbesondere aufgrund der halbierten Fördersätze sehr fraglich. Nicht die unter ökologischen Gesichtspunkten angelegten strengeren konstruktiven und technischen Maßstäbe sind das Problem, die damit verbundenen Kostensteigerungen bei geringerer Förderung für die in vielen Fällen davon abhängigen Bauwilligen dagegen schon.“

Bundesminister Robert Habeck räumt in einer Stellungnahme ein, dass das auf eine Milliarde Euro begrenzte Budget sehr schnell ausgeschöpft sein könne. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, habe man die Fördersätze reduziert und die Förderbedingungen geändert: Unter anderem werde künftig nicht mehr der Einbau von Gasheizungen gefördert.

Minister Robert Habeck: „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese, Zug um Zug, auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll laut BMWK in drei Schritten erfolgen:

Schritt 1 sei der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 sei auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen würden angepasst. Vor allem würden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten könnten. Es sei dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft würden.

In einem zweiten Schritt werde im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermögliche eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 solle bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel sei bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und werde in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter Schritt sei dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickele das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und werde insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes werde noch erarbeitet.

Jörg Friemel: „Bauen mit Zukunft braucht verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für Bauwillige. Die zukünftige Programmlandschaft für das klimafreundliche Bauen muss daher auf langfristig attraktive Konditionen setzen und muss langfristig zuverlässig ausfinanziert werden. Förderengpässe, wie in diesem Jahr, dürfen sich weder in der Neubau- noch in der Bestandsförderung je wiederholen.“


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