Das GEG ist seit 11/2020 in Kraft getreten und seit 2023 wird das Niveau bezüglich QP auf das Niveau KfW 55 verschärft. Bezüglich der Hülle gilt weiterhin das schwache Niveau aus 2009. Zum Neubau kommt noch seit 2024 die Verschärfung, dass 65% erneuerbare Energien nachzuweisen sind. Also zunächst keine Probleme, denn mit einer Wärmepumpe und zur Not mit etwas PV-Anlage ist das alles lösbar.
Aber drei Nebenschauplätze machen auf sich aufmerksam.
- Im 4108-Beiblatt 2 gibt es 2 Kategorien von Wärmebrücken. Typ A führt zu einem WBR-Zuschlag von 0,05 und Typ B führt zu einem WBR Zuschlag von 0,03. Gibt es am Objekt Wärmebrücken, die im Katalog nicht erfasst sind, dann gibt jede Menge Hinweise wie man nicht passendes passend macht. Eine nicht ganz einfache Bonus/Malus Regelung soll da Abhilfe schaffen. Beispiele sollen das verdeutlichen. Zum Glück bleibt immer noch die klassische Berechnung der Wärmebrücken erhalten.
- Auslegungen des DIBt zum GEG. Mit schöner Regelmäßigkeit veröffentlicht das Institut für Bautechnik Auslegungsfragen zur GEG. Wer liest die eigentlich wirklich, wo doch GEG Nachweise faktisch nicht überprüft werden? Die Softwarehersteller schon und es kommt schon mal vor, dass ein Nachweis heute klappt und morgen, nach einem Softwareupdate, nicht mehr. Die wichtigsten Auslegungen werden hier vorgestellt.
- FAQ der KfW und des BMWK. Ein erheblicher Teil beschäftigt sich mit diesen zwei Informationsquellen. Hier gibt es jede Menge Fallstricke, die bei einer Prüfung schnell dazu führen können, dass eine Förderung zurückgezogen wird.
Was passiert, wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Wohnungsbesitzer nachträglich eine Klimaanlage einbaut? Ohne Zirkulation gerechnet, mit Zirkulation gebaut; wer hat den „Schwarzen Peter“? Heizungsbauer, Bauherr, Bauleiter, Bauphysiker?
Die FAQ der KfW und des BMWK helfen weiter, aber nur wenn man sie kennt.
Wie sich die Förderung zukünftig entwickelt, ob z.B. die energetische Neubauförderung komplett eingestellt wird, ist aktuell völlig offen. Aber es laufen ja noch viele Projekte nach den alten Richtlinien mit den o.g. Vorgaben zur Qualität. Die Fragen stellen sich genauso bei der Sanierung von Objekten.
Themen
Das Seminar wendet sich bevorzugt an Nachweisführende und solche, die gerne tiefer in die Problematik eindringen wollen.
Teilnehmer
saSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten
Technische Voraussetzungen:
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.
23.06.2025
09:00-16:30
Web-Seminar
Seminarnummer 70964
Referent
Dipl.-Ing. Friedrich Fath
Beratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz IBF - Ingenieurberatung Fath, Büro für Bauphysik, Kreuztal
maximal 40 Personen
190,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
320,00 € Nichtmitglieder
160,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW