Qualifizierte Tragwerksplaner - Nachweise der Qualifikation, Aufgaben des qualifizierten Tragwerksplaners

 

Seit Januar 2019 gilt, dass alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die im Bereich der Tragwerksplanung arbeiten, ihre Qualifikationen formal nachzuweisen haben.

 Die am 1.1.2019 in Kraft getretene und nochmals zum 2.7.2021 nachgeschärfte Landesbauordnung (BauO NRW 2018) sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für fast alle baulichen Anlagen von Personen mit einem speziellen Hochschulabschluss, z.B. des Bauingenieurwesens, die über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügen, aufzustellen sind. Diese Personen müssen in einer von einer Ingenieurkammer zu führenden Liste eingetragen sein.

Ziel des Seminars ist es, die Tragwerksplanenden außerhalb der fachspezifischen Kompetenzen bestmöglich auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Das Seminar gliedert sich in drei Teile.

Im ersten Teil wird ein Überblick gegeben über die bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die Bezug auf die Aufsteller von bautechnischen Nachweisen nehmen. Es wird dargelegt, für welche Vorhaben welche bautechnischen Qualifikationen erforderlich sind, wie der Eintragungsnachweis gegenüber der Kammer zu führen ist und welche Rechte und Aufgaben mit diesen Qualifikationen verbunden sind. Dabei wird auch ein Blick über die Grenzen in die anderen Bundesländer geworfen, um mögliche Vergleichbarkeiten oder noch bestehende Unterschiede ausmachen zu können.

In einem weiteren Teil des Seminars werden die Vorschriften zu Bauprodukten und Bauarten in der BauO NRW 2018 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) dargestellt. Es gibt Antworten auf Fragen der Praxis zu bauaufsichtlich erforderlichen Nachweisen und abzugebenden Erklärungen sowie zu Verantwortlichkeiten.

Im dritten Teil werden die Aufgaben der Ersteller von bautechnischen Nachweisen im Rahmen der persönlich durchzuführenden stichprobenhaften Kontrollen bei Bauvorhaben beschrieben. Im Seminar werden die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der stichprobenhaften Kontrollen erläutert und Schadensbeispiele ausgewählter Praxisbeispiele des Grund-, Massiv-, Stahl- und Holzbaus vorgestellt. 

Themen

  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften zu bautechnischen Nachweisen
  • Rechte und Aufgaben der qualifiziert Tragwerksplanenden
  • Das Nachweisverfahren bei der Ingenieurkammer-Bau NRW
  • Bauordnungsrechtliche Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten
  • Inverkehrbringen, Handel und Verwenden von Bauprodukten mit der CE-Kennzeichnung nach BauPVO
  • Nachweise für Bauprodukte und Bauarten in Verbindung mit der VV TB
  • Umgang bei Abweichungen von technischen Regeln und Verwendbarkeitsnachweisen
  • stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung
  • Praxisbeispiele

Teilnehmer
Qualifizierte Tragwerksplaner, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden, Hersteller von Bauprodukten, Ausführende

Technische Voraussetzungen:
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.

28.04.2025
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 70303

Referenten
Prof. Dipl.-Ing. Balthasar Gehlen
Beratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicherheit, GEHLEN Partnerschaft Beratender Ingenieure, Düsseldorf
Dipl.-Ing. (Univ.) Christoph Heemann
Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
Dipl.-Ing. Andreas Plietz
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Düsseldorf

maximal 60 Personen

190,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
320,00 € Nichtmitglieder
160,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
qualifizierte Tragwerksplaner
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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