Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 (2-tägig)

 

In der von den obersten Baubehörden der Bundesländer als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) werden die zentralen Nachweisverfahren des Luft- und Trittschallschutzes sowie die grundlegenden korrespondierenden Anforderungen für unterschiedlich genutzte Gebäude festgelegt. Das erklärte Ziel dieser Norm ist es, Menschen in den unterschiedlichen Arten von Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung innerhalb des Gebäudes sowie aus der äußeren Umgebung zu schützen.

Im Rahmen dieses zweitägigen Seminars wird zunächst das grundlegende Verständnis für bauakustische Prozesse und Phänomene geschaffen. Darauf aufbauend werden die für die Erstellung eines bauordnungsrechtlichen Schallschutznachweises erforderlichen Nachweisverfahren vorgestellt und durch weiterführende Betrachtungen zu zivilrechtlichen Nachweisen – insbesondere im Hinblick auf einen „erhöhten Schallschutz“ – ergänzt.

Im Juli 2016 / Januar 2018 wurde die lang erwartete, neue Normengruppe DIN 4109 als Deutsche Norm eingeführt, was dem Fachplaner nun endlich eine deutlich differenzierte Nachweis- und Bemessungsführung ermöglicht. Mit Umsetzung der MVV TB in NRW ist die Norm nun unter Berücksichtigung der Vorgaben der VV TB NRW auch bauaufsichtlich relevant.

Themen

  1. Grundlagen der Bauakustik
  2. Schallschutzanforderungen nach DIN 4109-1 sowie ergänzenden Regelwerken
  3. Rechtliche Situation hinsichtlich des geschuldeten Schallschutzes
  4. Schallschutz gegen Außenlärm (Bestimmung der Immissionspegel, Rechenansätze und Nachweisverfahren)
  5. Luftschallschutz von Gebäuden in Massivbauweise (allgemein sowie für zweischalige Gebäudetrennwände)
  6. Luftschallschutz von Gebäuden in Holz- und Skelettbauweise sowie in Mischbauweise
  7. Bestimmung der erforderlichen Kennwerte im Luftschallschutz
  8. Trittschallschutz in Gebäuden
  9. Bestimmung der erforderlichen Kennwerte im Trittschallschutz
  10. Schallschutz von haustechnischen Anlagen
  11. Beispielberechnungen

Teilnehmer
Ingenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, saSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser

Hinweis für Personen zum Antragsverfahren saSV für Schall- und Wärmeschutz:

Unabhängig tätig werden Personen, wenn sie bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen haben noch fremde Interessen dieser Art vertreten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Die erforderliche Unabhängigkeit fehlt bei Personen, die z.B. bauausführende Leistungen, Bauprodukte oder immobilienbezogene Leistungen (Maklertätigkeit, gewerbliche Vermietung) anbieten. Dies gilt auch für Personen, die angestellt in Unternehmen, welche diese Leistungen anbieten oder bei Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich (z.B. als Tochtergesellschaft) mit einem Unternehmen verbunden sind, das diese Leistungen anbietet, tätig sind.

Technische Voraussetzungen:
Um an unseren Web-Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie einen Laptop, PC oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie einen aktuellen Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari). Alternativ können Sie auch die Zoom-App nutzen. Für eine aktive Teilnahme sind eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon erforderlich, um mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden interagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsdaten nur für den registrierten Teilnehmer bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.

02.09.2025
10:00-17:30
03.09.2025
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 69808

Referenten
Dr.-Ing. Tanja Skottke
Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Willems
saSV für Schall- und Wärmeschutz, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

maximal 70 Personen

250,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
460,00 € Nichtmitglieder

16 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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