Für das Ziel eines klimaneutralen Gebäudesektors ist ein erheblicher Ausbau erneuerbarer Energien unabdingbar. Zum Jahresbeginn 2024 ist zudem das neue Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) in Kraft getreten. Der Ausbau Erneuerbarer Energien wird darin konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Für das Erreichen dieses Ziels wird die nachträgliche Installation von Solaranlagen auf Bestandsdächern immer wichtiger.
Voraussetzung für die erforderliche weitere Verbreitung von Solaranlagen (PV-Anlagen und Solarthermieanlagen) ist eine Steigerung der Akzeptanz und eine sichere Montage der Anlagen auf Bestandsdächern.
Doch welche Randbedingungen müssen bestehende Dächer erfüllen, um darauf schadenfrei Solaranlagen installieren zu können?
Was ist bei der Schnittstelle zwischen Solaranlage und Dachkonstruktion im Bestand zu berücksichtigen?
Welche Regelwerke gibt es bzw. welche werden demnächst veröffentlicht?
Diese und andere Fragestellungen sollen im Rahmen des Seminars thematisiert und mit den Teilnehmenden diskutiert werden.
Zielgruppe:
saSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten
14.11.2024
09:00-13:00
Web-Seminar
Seminarnummer 69317
Referent
Dipl.-Ing. Architektin Geraldine Liebert
Architektin, AIBau gGmbH Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim/Holzminden/Göttingen Staatl. anerk. Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz
maximal 30 Personen
140,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
240,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure
5 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW