In der von den obersten Baubehörden der Bundesländer als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) werden die zentralen Nachweisverfahren des Luft- und Trittschallschutzes sowie die grundlegenden korrespondierenden Anforderungen für unterschiedlich genutzte Gebäude festgelegt. Das erklärte Ziel dieser Norm ist es, Menschen in den unterschiedlichen Arten von Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung innerhalb des Gebäudes sowie aus der äußeren Umgebung zu schützen.
Im Rahmen dieses zweitägigen Seminars wird zunächst das grundlegende Verständnis für bauakustische Prozesse und Phänomene geschaffen. Darauf aufbauend werden die für die Erstellung eines bauordnungsrechtlichen Schallschutznachweises erforderlichen Nachweisverfahren vorgestellt und durch weiterführende Betrachtungen zu zivilrechtlichen Nachweisen – insbesondere im Hinblick auf einen „erhöhten Schallschutz“ – ergänzt.
Im Juli 2016 / Januar 2018 wurde die lang erwartete, neue Normengruppe DIN 4109 als Deutsche Norm eingeführt, was dem Fachplaner nun endlich eine deutlich differenzierte Nachweis- und Bemessungsführung ermöglicht. Mit Umsetzung der MVV TB in NRW ist die Norm nun unter Berücksichtigung der Vorgaben der VV TB NRW auch bauaufsichtlich relevant.
Themen
Teilnehmer
Ingenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, saSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser
Hinweis für Personen zum Antragsverfahren saSV für Schall- und Wärmeschutz:
Unabhängig tätig werden Personen, wenn sie bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen haben noch fremde Interessen dieser Art vertreten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Die erforderliche Unabhängigkeit fehlt bei Personen, die z.B. bauausführende Leistungen, Bauprodukte oder immobilienbezogene Leistungen (Maklertätigkeit, gewerbliche Vermietung) anbieten. Dies gilt auch für Personen, die angestellt in Unternehmen, welche diese Leistungen anbieten oder bei Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich (z.B. als Tochtergesellschaft) mit einem Unternehmen verbunden sind, das diese Leistungen anbietet, tätig sind.
09.09.2024
10:00-17:30
10.09.2024
10:00-17:30
Web-Seminar
Seminarnummer 65354
Referenten
Dr.-Ing. Tanja Skottke
Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Willems
saSV für Schall- und Wärmeschutz, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
maximal 60 Personen
230,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
440,00 € Nichtmitglieder
16 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
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