Die Stelle biete:
Entgeltgruppe 12 TVöD/ING | Vollzeit | unbefristet | Bewerbungsfrist: 10.09.2023 | Kennziffer: 2023-112-66-TD
Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis besteht unter Berücksichtigung der Laufbahnverordnung NRW die Möglichkeit in ein
Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Die Tätigkeit ist nach Bes.Gr. A 12 LBesO bewertet.
Hinweis: Homeoffice ist nach entsprechender Einarbeitung und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich.
Sie verstärken das Team des Amtes für Straßen und Verkehr bei diesen Aufgaben:
- Konzeptionelle Bearbeitung der Themen Einrichtung von Bewohner*innenparkbereichen und Quartiersgaragen (bei letzterem
insbesondere die Entwicklung eines stadtweiten Konzeptes zum Bedarf von Quartiersgaragen)
- Erarbeitung von Planungen zu Vorhaben der generellen Verkehrsplanung, bei städtebaulichen Konzepten bezüglich des
ruhenden Verkehrs sowie bei standortbezogenen Verkehrskonzepten
- Erstellung von Gremienvorlagen sowie Teilnahme an Sitzungen von Bezirksvertretungen und Ratsausschüssen
- Vorbereitung und Durchführung von Bürger*innenbeteiligungsprozessen
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
- Mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung
- Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, der Geographie (physischer Schwerpunkt), des Verkehrswesens /
Verkehrsingenieurwesens, der Raumplanung, der Mobilität und Logistik sowie Sustainable Urban Technologies oder eines
vergleichbaren Studienganges mit dem Schwerpunkt Verkehrswesen (m/w/d)
- Kenntnisse in der Verkehrsplanung, der einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen, insbesondere für Anlagen des ruhenden
Verkehrs (EAR) und für Verkehrserhebungen (EVE)
- Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, insbesondere, das Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG) die StVO inklusive
Verwaltungsvorschriften, die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (GARVO)
- Kenntnisse über unterschiedliche Formen der Bürger*innenbeteiligung
- Kenntnisse von GIS Systemen insbesondere ESRI ARC/GIS sowie sicherer Umgang mit den MS-Office-Produkten
Die Arbeitgeberin Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
- Eine starke und sichere Arbeitgeberin - auch in Krisenzeiten
- Bezahlung nach der LBesO bzw. dem TVöD sowie - bei Beschäftigten - jährliche Sonderzahlung
- Flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote