29.11.2021

Landtag beschließt neues Baukammerngesetz

Landtag beschließt neues Baukammerngesetz

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 24. November 2021 den Entwurf der Landesregierung für ein neues Baukammerngesetz mit einer parteiübergreifenden breiten Stimmenmehrheit beschlossen. Die Novelle stellt das künftige Wirken der beiden nordrhein-westfälischen Baukammern auf eine zukunftssichere Grundlage und trägt den geänderten Rahmenbedingungen im Berufsrecht in allen wesentlichen Punkten Rechnung.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der IK-Bau NRW
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der IK-Bau NRW
Samuel Becker

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der IK-Bau NRW: „Das seit Jahren ersehnte neue Baukammerngesetz stellt die Weichen für eine moderne berufsständische Interessenvertretung und setzt den Rahmen für eine zeitgemäße Struktur und Arbeitsweise der Ingenieurkammer-Bau NRW. Das neue zukunftsorientierte erweiterte Berufsbild und die Aktualisierung der Berufspflichten sind eine wichtige Leitentscheidung des Gesetzgebers für die künftige Ausrichtung der Tätigkeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren in unserem Bundesland.“

Das neue Gesetz über die rechtliche Ausgestaltung der beiden Baukammern berücksichtigt die Entwicklungen der Praxis und konkretisiert europarechtliche Vorgaben der vergangenen Jahre im Landesrecht. Insgesamt hat der Gesetzestext eine neue Struktur mit nunmehr neuem eigenständigem Abschnitt für die Ingenieurinnen und Ingenieure gefunden, womit die Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede in den Regelungen für Architekten und Ingenieure sachgerecht abbildet sind.

Der Katalog der Fachrichtungen der im Bauwesen tätigen Ingenieure wird gegenüber der alten Fassung um den Brandschutz, die Bauchemie, das Baumanagement, den Baubetrieb, das Bau- und Gebäudemanagement sowie die Sicherheitstechnik erweitert. Grundsätzlich steht nun auch weiteren Personen, die auf der Grundlage des Ingenieurgesetzes NRW die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin führen dürfen, eine freiwillige Mitgliedschaft in der Kammer offen.

Auch der Aufgabenbereich der Kammer wurde mit der Novelle erweitert: Zu den bisherigen Aufgaben der IK-Bau NRW wie beispielsweise der Förderung der Baukultur und des Bauwesens, des Städtebaus und der Landschaftspflege unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen treten nun die Förderung der Baukunst und des barrierefreien Bauens hinzu.

Darüber hinaus schafft das Baukammerngesetz nunmehr auch die Voraussetzungen für eine weiter gehende Digitalisierung des Dienstleistungs- und Serviceangebots der IK-Bau für ihre Mitglieder und solche, die es in Zukunft werden möchten sowie zur Umsetzung wesentlicher gesetzlicher Vorgaben von Bund und Land.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp: „Mit dem neuen Baukammerngesetz ist der Politik ein wertvoller Meilenstein zur Schaffung einer festen und modernen Basis unserer berufsständischen Selbstverwaltung gelungen. Das neue Baukammerngesetz macht für Ingenieurinnen und Ingenieure den Weg frei, sich den aktuellen Aufgaben unserer Zeit wie Klimawandel, Verkehrs- und Energiewende gemeinwohlorientiert und dem Schutz von Bauherren und Verbrauchern zukunftsgerichtet und erfolgreich widmen zu können“.