19.07.2024

Verpflichtende Einführung der E-Rechnung

Verpflichtende Einführung der E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden auch die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst. Unternehmer - somit auch Ingenieurbüros - müssen demnach grundsätzlich bereits ab dem 01.01.2025 elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen sowie rechtssicher archivieren können.

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen Format (strukturierter XML-Datensatz) erstellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Dieses Format muss die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglichen (nach EU-Richtlinie 2014/55). Wichtig: Eine reine PDF-Datei gilt somit nicht als E-Rechnung.

Die Offensive Mittelstand hat die wichtigsten Informationen in folgendem PDF zusammengefasst:

Elektronische Rechnung – Nutzen und Rechtslage