07.07.2020

Reform der Vergabe in den Kommunen: Mehr Qualität, weniger Bürokratie

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) begrüßt die Neufassung der Kommunalen Vergabegrundsätze durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW). Die Reform vereinfache die Vergabe von Aufträgen durch die Städte und Gemeinden, stärke die Baukonjunktur in der Coronakrise und werte den Qualitätswettbewerb auf.

Bauingenieure befürworten die Reform

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW: „Wir befürworten auf ganzer Linie die Reform der Kommunalen Vergabegrundsätze. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen und stärkt den Qualitäts- und Leistungswettbewerb. Davon profitieren gerade mittelständisch organisierte Ingenieurbüros in den Regionen, die ohne überzogenen bürokratischen Aufwand mit ihrer Befähigung und Qualifikation punkten können. Auch dient es dem Verbraucherschutz, wenn das beste und wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhält. Die Kommunen gewinnen die Chance auf Planungssicherheit und auf eine schlanke und effiziente Vergabe ihrer Aufträge.“

Qualitätswettbewerb statt Preisdumping

Die Neufassung der Kommunalen Vergabegrundsätze greift erstmals die Vergabe von Aufträgen speziell für freiberufliche Leistungen von Architekten und Ingenieuren neben den eigentlichen Bauleistungen und Dienstleistungen auf und verschiebt die Praxis des Preiswettbewerbs in Richtung Leistungs- und Qualitätswettbewerb. Bei Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro kann die Kommune erstmals einen geeigneten Bewerber direkt beauftragen. Die Kommunen können kleinere Aufträge damit sachgerecht, unkompliziert und effektiv vergeben. Bei Aufträgen bis zu einem Wert von 150.000 Euro entscheiden sich die Kommunen in einem Leistungswettbewerb mit mindestens drei Bewerbern nach „sachgerechten Kriterien“ wie beispielsweise der Projekterfahrung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für einen der Bewerber. Erst danach verhandelt die Kommune in einem zweiten Schritt mit dem Bewerber über den Preis. Aufträge mit einem Schätzwert von 150.000 Euro bis derzeit 214.000 Euro vergibt die Kommune nach Abgabe von mindestens drei schriftlichen Angeboten. Als Bezugsgröße für die vorherige Ermittlung des Auftragswertes nennt der Erlass die „ortsübliche Vergütung“.

Reaktion auf das HOAI-Urteil des EuGH

Die Reform ist auch eine erste Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom Sommer letzten Jahres: Der EuGH hatte die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt und Preisdumping bei sicherheitsrelevanten Planungsleistungen damit ermöglicht. Die Neufassung der Kommunalen Vergabegrundsätze soll eine Abwärtsspirale bei Preis und Qualität zulasten aller Beteiligten verhindern. Zwar sind die Kommunen nicht an die Grundsätze gebunden, doch besteht für die Städte und Gemeinden ein Anreiz, ihnen zu folgen: Die Grundsätze garantieren Rechtssicherheit für den Auftraggeber, stärken die Vergabehoheit der Kommunen und begünstigen durch eine schnellere Vergabe deren Handlungsfähigkeit.

Regionale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp: „Die Reform ist ein wertvoller Meilenstein auf dem Weg zu einer unbürokratischen, qualitätsorientierten und verbraucherfreundlichen Vergabe von Ingenieurleistungen in den Städten und Gemeinden. Die ‚ortsübliche Vergütung‘ stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Ingenieurbüros. Wir hoffen im Interesse der Ingenieurinnen und Ingenieure, der mittelständischen Wirtschaft und aller Verbraucher, dass möglichst viele Kommunen die Chancen der Kommunalen Vergabegrundsätze erkennen und ergreifen.