Das Baugenehmigungsverfahren und die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten haben erhebliche Bedeutung für die Gewährung eines hinreichenden Brandschutzes. Denn rechtliche Fehler können später nur schwer behoben werden. Die Interessenlagen von Bauherrn und der Öffentlichkeit sind oft nur schwer in Einklang zu bringen. Da die gesetzlichen Bestimmungen und die ungeschriebenen Grundsätze nicht immer leicht verständlich sind, löst ihre Anwendung auf den Einzelfall immer wieder Unsicherheit aus. Besonders augenfällig ist das mit Blick auf den Begriff des Bestandsschutzes, dessen Voraussetzungen und Bedeutung oftmals falsch verstanden werden. Die Bauordnung 2018 hat zahlreiche Neuerungen auf den Weg gebracht. Auch durch die Änderungen aus 2021 und 2024 wurden einige brandschutzrechtliche Bestimmungen berührt. Die durch die Neufassungen entstandenen Fragen sollen dargestellt und Lösungsversuche unternommen werden. Insbesondere sollen, soweit zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung bereits Gerichtsentscheidungen hierzu ergangen sind, diese erläutert werden.
Die nachstehenden Themen sollen in dem Seminar abstrakt erläutert und anhand von Fällen aus der Gerichtspraxis besprochen werden.
Themen
1. Verfahrensrechtliche Gewährleistung eines hinreichenden Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren
2. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes
3. Überblick über die Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz und die hierzu ergangene Rechtsprechung
4. Verwaltungsprozessuale Fragen
Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung der Bauordnung NRW mitzubringen.
Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden
05.12.2024
09:00-16:30
Web-Seminar
Seminarnummer 65534
Referent
Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Richter am Verwaltungsgericht Münster a.D.
maximal 30 Personen
170,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
300,00 € Nichtmitglieder
140,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW