Im November 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz 2020 eingeführt. Die verschiedenen Aspekte der Vorgabe eines Anforderungsniveaus und insbesondere auch die zahlreichen Nebenanforderungen vom Mindestwärmeschutz / sommerlichen Wärmeschutz bis hin zu Aspekten der Lüftung und Luftdichtheit machen eine umfassende und tiefgehende Einarbeitung in dieses Thema unverzichtbar. Ein weiterer immer wichtiger werdender Aspekt für die praktische Arbeit ist die Versorgung von Gebäuden mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen. In diesem Zusammenhang gilt es, auch die anlagentechnischen Möglichkeiten gebäudespezifisch zu bewerten.
Im Rahmen dieses Seminars werden die relevanten Richtlinien und Gesetze inhaltlich aufgearbeitet und die notwendigen fachlichen Hintergründe behandelt. Folgende Inhalte werden behandelt:
Teilnehmer
Ingenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, saSV für Schall- und Wärmeschutz
Hinweis für Personen zum Antragsverfahren saSV für Schall- und Wärmeschutz:
Unabhängig tätig werden Personen, wenn sie bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen haben noch fremde Interessen dieser Art vertreten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Die erforderliche Unabhängigkeit fehlt bei Personen, die z.B. bauausführende Leistungen, Bauprodukte oder immobilienbezogene Leistungen (Maklertätigkeit, gewerbliche Vermietung) anbieten. Dies gilt auch für Personen, die angestellt in Unternehmen, welche diese Leistungen anbieten oder bei Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich (z.B. als Tochtergesellschaft) mit einem Unternehmen verbunden sind, das diese Leistungen anbietet, tätig sind.
27.08.2024
10:00-17:30
28.08.2024
10:00-17:30
Web-Seminar
Seminarnummer 65352
Referent
Prof. Dr.-Ing. Kai Schild
saSV für Schall- und Wärmeschutz, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
maximal 60 Personen
230,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
440,00 € Nichtmitglieder
16 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
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