Stellenanzeige


Sachbearbeiter*innen für die Bauaufsicht

Fachrichtungsschwerpunkt

Bauingenieurwesen, Hochbau, Architektur

Adresse

Zur Online-Bewerbung:
https://bewerbermanagement.net/jobposting/cc5c678dc0b6fb87a59731c8d2e80da331ba4b8f0?ref=homepage

Ansprechpartner*in

Herrn Kaspar, Telefon: 0201/88-10 254, Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-

Die Stadt Essen sucht für den Fachbereich 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung- mehrere Sachbearbeiter*innen für die Bauaufsicht.

Zur Stelle:

  • Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 LBesO
  • Voll- und Teilzeit
  • unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 18.05.2025
  • Kennziffer: 2025-73-61-TD

Die Aufgabengebiete können auch jeweils mit Teilzeitkräften besetzt werden.

Im Rahmen von neuorganisatorischen Maßnahmen im Amt kann es vereinzelt zu Änderungen der Bezeichnungen und*oder der Zuweisung von Aufgaben kommen. Nähere Informationen erhalten Sie über den*die jeweilige*n Ansprechpartner*in.

Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich in der Lindenallee 10, 45127 Essen, Deutschlandhaus..

Sie verstärken das Team der Bauaufsicht bei diesen Aufgaben:

  • Beratung von Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und Investoren bzw. beauftragter Architektinnen und Architekten in bauaufsichtsrechtlichen Fragen sowie in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht
  • Bearbeitung und Bescheidung von Bauanträgen, Voranfragen etc. einschließlich der jeweiligen Gebührenermittlung für schwierige und bedeutende Maßnahmen
  • Stellungnahme zu Genehmigungsanträgen bei Grundstücksteilungen, Verfahren nach dem BImSchG sowie zu Klagen in Verwaltungsstreitverfahren
  • Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen (Sonderbauvorhaben)

Dieses Profil zeichnet Sie aus:

  • Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurswesens mit der Vertiefung Hochbau oder der Architektur
  • Kenntnisse im Planungs- und Baurecht sowie in den Baunebenrechten
  • Kenntnisse im Bereich Städtebau und Architektur
  • Sichere Anwendung und Auslegung von Gesetzen und Vorschriften      
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3) sowie die Bereitschaft, gegen eine Aufwandsentschädigung, den eigenen PKW für die Aufgabenerledigung einzusetzen    
  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (deutscher Schulabschluss oder nachweislich C1 (GER) Niveau)

Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:

  • Persönlichkeitskompetenz: Belastbarkeit I Eigenständigkeit I Geistige Beweglichkeit I Zuverlässigkeit
  • Soziale Kompetenz: Durchsetzungsfähigkeit I Einsichtsfähigkeit I Überzeugungskraft I Umgangsform
  • Methodenkompetenz: Innovatives Denken I Konzeptionelles Arbeiten I Planungsvermögen I Urteilsfähigkeit

Die Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:

  • Eine starke und sichere Arbeitgeberin - auch in Krisenzeiten
  • Bezahlung nach TVöD bzw. der LBesO sowie - bei Beschäftigten - jährliche Sonderzahlung
  • Flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Arbeitsfreie Tage an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester
  • Betriebliche Zusatz-Altersvorsorge
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:

Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefens (N 61 500), Fachbereich 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung-.

Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Herrn Kaspar, Telefon: 0201/88-10 254, Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-.

Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 18.05.2025 über unser Onlineformular.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.