Stellenanzeige


Ingenieur/in oder Techniker/in Straßenbau und Ingenieurbauwerke (w/m/d)

Fachrichtungsschwerpunkt

Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau

Adresse

Online-Bewerbung
https://hemer.onapply.de/details/298255.html?source=ikbau
unter Angabe der Chiffre: 5.2-612.11

Ansprechpartner*in

Herr Tobias Fälker, Tel.: 02372 551-337
Frau Beate Schmid, Tel.: 02372 551-146

Stadt Hemer

Zur Stelle:

  • Unbefristet
  • Vollzeit/Teilzeit möglich
  • Entgeltgruppe 11 TVöD-V
  • Bewerbungsfrist: 21.04.25

Sie übernehmen eigenverantwortlich folgende Aufgaben

  • Projektkoordination von Straßenbau- und Ingenieurbaumaßnahmen
  • Leitung von Neubau- und Sanierungsprojekten von öffentlichen Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerken einschließlich der Wahrnehmung der städtischen Bauleitung
  • Abwicklung von Ingenieurverträgen im Bereich des Konstruktiven Ingenieur- und Straßenbaus
  • Wahrnehmung der Bauherrenfunktion

Qualifikationsprofil

  • abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (mind. Bachelor) mit den Fachrichtungen Straßenbau oder konstruktiver Ingenieurbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
  • Ausbildung als Meister*in bzw. Techniker*in in den vergleichbaren Fachrichtungen der genannten Studiengänge oder
  • absolvierte Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener technischer Verwaltungsdienst)
  • praktische Berufserfahrungen im Bereich des Ingenieur- und bzw. oder Straßenbaus
  • sehr gute Kenntnisse im Bauvertragsrecht (VOB, ZTV, usw.)
  • sehr gute Kenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • selbstständige, engagierte, flexible und verantwortungsvolle Arbeitsweise – auch im Team
  • sicheres Auftreten gegenüber Planungsbeteiligten und Bauunternehmen
  • Bereitschaft, sich regelmäßig fortzubilden

Wünschenswert

  • mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Bauleitung, vorzugsweise auch im öffentlichen Dienst
  • gute Kenntnisse der Fach-Anwendung AVA
  • gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, ggf. den eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Fahrkosten einzusetzen

Wir bieten

  • ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von 48.300 € bis 71.700 € (Entgeltgruppe 11 TVöD-V) zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
  • für Meister*innen bzw. Techniker*innen ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von 46.700 € bis 65.200 € (Entgeltgruppe 10 TVöD-V) zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
  • bei bereits bestehendem Beamtenverhältnis erfolgt die Vergütung nach Besoldungsgruppe A 12 des Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG NRW)
  • eine kostenlose Betriebsrente für tariflich Beschäftigte über die kvw Münster
  • Corporate Benefits – Exklusive Beschäftigtenangebote namhafter Hersteller und Marken
  • Cafeteria im Rathaus
  • 32 Urlaubstage inklusive Heiligabend und Silvester
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Teilzeit- sowie Gleitzeitregelungen und Homeoffice / mobile Arbeit
  • Mobiles Kinderzimmer
  • betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin
  • eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Jobrad
  • Mitnahme des Hundes ins Büro (in Absprache mit dem Team)
  • schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen
  • aktive Unterstützung bei der persönlichen Karriereentwicklung durch finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39,00 Stunden bzw. 41,00 Stunden im Beamtenverhältnis). Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.