Bauingenieurwesen, Siedlungswasserwirtschaft
kbk-bewerbungen@krefeld.de zu
Gudrun Gawin, T.: 02151 3660-4504
Katrin Bruder, T.: 02151 3660-1234
Der Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Ingenieur/in Siedlungswasserwirtschaft (m/w/d).
Zur Stelle:
KBK – Wir kümmern uns um Krefeld
Ob Parks und Bäume, Straßen und Radwege, Kanäle und Müllentsorgung: Um all das kümmert sich in Krefeld der KBK. Wir sind ein junges kommunales Unternehmen mit 450 Mitarbeitenden. Gemeinsam geben wir unser Bestes für die Menschen und Unter nehmen in Krefeld, damit unsere Stadt lebenswert bleibt. In der Abteilung Wasserwirtschaftliche Planungen wirken Sie an der Umsetzung des Generalentwässerungsplans des Krefelder Kanalnetzes inklusive seiner Sonderbauwerke mit, sorgen mit Ihrem Einsatz für eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Gewässerschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Sie übernehmen Verantwortung
Das bringen Sie mit
Darauf können Sie sich freuen
Wir sind gespannt auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen bis zum 05.01.2025 an kbk-bewerbungen@krefeld.de zu. Geben Sie im E-Mail-Betreff bitte die Job-ID B1-40-1/1/25/KBK an.
Noch unsicher?
Melden Sie sich gerne, wenn Sie noch Fragen haben oder unsicher sind, ob die Stelle zu Ihnen passt.
Fachliche Fragen Fragen zum Bewerbungsverfahren
Gudrun Gawin Katrin Bruder
Planung Wasserwirtschaft Personalabteilung
Telefon: 02151 3660-4504 Telefon: 02151 3660-1234
E-Mail: gudrun.gawin@krefeld.de E-Mail: kbk-bewerbungen@krefeld.de
Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Wir sind stolz auf unsere vielfältige und integrative Belegschaft und setzen uns als Arbeitgeber für Chancengerechtigkeit ein. Weder Ihre Nationalität, ethnische oder kulturelle Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Orientierung noch Ihr Alter oder Geschlecht spielen bei der Besetzung der Stelle eine Rolle.
Bei gleicher Eignung stellen wir Frauen (§ 7 LGG) und Menschen mit Schwerbehinderung
(§ 154 SGB IX) bevorzugt ein.