Raumplanung, Geographie, Bauingenieurwesen
Zur Online-Bewerbung:
https://bewerbermanagement.net/jobposting/6667a64fcb1e13fcff9b11350c0bde52c933a6500
Herr Scheer, T.: 0201/88-66 630 (zum Aufgabeninhalt)
Frau Semert, T.: 0201/88-10 215 (zur Bewerbung)
Die Stadt Essen sucht für den Fachbereich 66 -Amt für Straßen und Verkehr- zum 01.01.2025 eine*nSachbearbeiter*in Neue Mobilität.
Zur Stelle:
Das Aufgabengebiet kann mit einer Vollzeitkraft, mit einer Teilzeitkraft mit mindestens 30 Wochenstunden oder mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit besetzt werden.
Die Stadt Essen verfolgt das Ziel, den Modal-Split bis 2035 auf 4 x 25 % bzw. 75 % für den Umweltverbund zu entwickeln. Die dazu notwendige Neuausrichtung der Mobilität erfolgt unter Einbeziehung wesentlicher Akteurinnen*Akteure der Stadt und der Region. Vorrangig geht es dabei um die Erreichung der Ziele des Klima- und Umweltschutzes, die Erhöhung der Lebensqualität in der Stadt, die Sicherung der Wirtschaftskraft und um die Sicherung der Mobilität und Erreichbarkeiten sowie Leistungsfähigkeit sowie Nachhaltigkeit des Verkehrssystems.
Das Team 66-6 ist für die generelle Mobilitätsplanung zuständig. Hier werden u.a. Verkehrsmodellrechnungen, Verkehrserhebungen als auch die Neuausrichtung der Mobilität weiterentwickelt.
Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich in der Lindenallee 10, 45127 Essen.
Sie verstärken das Team "Neue Mobilität" bei diesen Aufgaben:
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
Die Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 05.01.2025 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.