Zur Stelle:
- Entgeltgruppe 11 TVöD
- Vollzeit
- unbefristet
- Bewerbungsfrist: 24.09.2023
- Kennziffer: 2023-74-01-05-TD-III
Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis besteht unter Berücksichtigung der Laufbahnverordnung NRW die Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Die Tätigkeit ist nach Bes.Gr. A 11 LBesO bewertet.
Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Sie verstärken das Team der Arbeitssicherheit Essen bei folgenden Aufgaben:
Die Tätigkeit umfasst das gesamte Aufgabenspektrum nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2, für die Stadt Essen und die verschiedenen Gesellschaften, insbesondere:
- Beratung und Unterstützung von Beschäftigten, Führungskräften bzw. Verantwortungsträger*innen, Personalrät*innen sowie dem in der DGUV Vorschrift 1 benannten Personenkreis in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. bei der Planung von Betriebsanlagen, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen)
- Sicherheitstechnisches Begehen von Arbeitsstätten und sonstigen städtischen Einrichtungen Unterstützung beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sowie bei Unterweisungen und Einweisungen
- Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Ausarbeitung von Schulungsunterlagen
- Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin, mit weiteren externen Dienstleister*innen, den
- Arbeitsschutzaufsichtsbehörden und den Unfallversicherungsträger*innen
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
- Abgeschlossenes Studium der Sicherheitstechnik, Betriebssicherheitsmanagement, Sicherheitswesen, Sicherheitsingenieurwesen, Security & Safety Engineering oder eines vergleichbaren Ingenieurstudienganges oder
- Abgeschlossene Weiterbildung zum*zur staatlich geprüften Techniker*in der Fachrichtung Elektrotechnik, Maschinenbau, Umweltschutz, Umwelttechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung
- Zusatzqualifikation: Ausbildung zur „Fachkraft für Arbeitssicherheit" gemäß S 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Kenntnisse der einschlägigen und aktuellen Rechtsvorschriften sowie sonstiger Bestimmungen
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3) sowie die Bereitschaft, gegen Aufwandsentschädigung, den eigenen PKW für die Aufgabenerledigung einzusetzen
Die Arbeitgeberin Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
- Eine starke und sichere Arbeitgeberin - auch in Krisenzeiten
- Bezahlung nach TVöD bzw. LBesO sowie - bei Beschäftigten - jährliche Sonderzahlung
- Flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote