Über die Stelle:
- Entgeltgruppe 12 TVöD/ING
- Vollzeit
- unbefristet
- Bewerbungsfrist: 10.09.2023
- Kennziffer: 2023-112-66-TD
- Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden
Sie verstärken das Team des Amtes für Straßen und Verkehr bei diesen Aufgaben:
- Konzeptionelle Bearbeitung der Themen Einrichtung von Bewohner*innenparkbereichen und Quartiersgaragen (bei letzterem
insbesondere die Entwicklung eines stadtweiten Konzeptes zum Bedarf von Quartiersgaragen)
- Erarbeitung von Planungen zu Vorhaben der generellen Verkehrsplanung, bei städtebaulichen Konzepten bezüglich des ruhenden
Verkehrs sowie bei standortbezogenen Verkehrskonzepten
- Erstellung von Gremienvorlagen sowie Teilnahme an Sitzungen von Bezirksvertretungen und Ratsausschüssen
- Vorbereitung und Durchführung von Bürger*innenbeteiligungsprozessen
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
Für die Ausübung dieser anspruchsvollen und interessanten Position verfügen Sie über:
- Mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung
- Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, der Geographie (physischer Schwerpunkt), des Verkehrswesens /
Verkehrsingenieurwesens, der Raumplanung, der Mobilität und Logistik sowie Sustainable Urban Technologies oder eines
vergleichbaren Studienganges mit dem Schwerpunkt Verkehrswesen (m/w/d)
- Kenntnisse in der Verkehrsplanung, der einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen, insbesondere für Anlagen des ruhenden
Verkehrs (EAR) und für Verkehrserhebungen (EVE)
- Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, insbesondere, das Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG) die StVO inklusive
Verwaltungsvorschriften, die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (GARVO)
- Kenntnisse über unterschiedliche Formen der Bürger*innenbeteiligung
- Kenntnisse von GIS Systemen insbesondere ESRI ARC/GIS sowie sicherer Umgang mit den MS-Office-Produkten
Die Arbeitgeberin Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
- Eine starke und sichere Arbeitgeberin - auch in Krisenzeiten
- Bezahlung nach der LBesO bzw. dem TVöD sowie - bei Beschäftigten - jährliche Sonderzahlung
- Flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt
berücksichtigt.