12.01.2023

Sachverständigen-Forum 2022

"Was vor uns liegt, könnte nicht aufregender sein", zitierte Kammer-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp die Autorin Petra Bock zum Auftakt des diesjährigen Sachverständigen-Forums Ende November letzten Jahres in Dortmund.

v.l.: Frank Walter, Vorsitzender Richter am OLG Hamm, Dipl.-Ing. (FH) Jochen Florczak, öbuvSV für Schäden an Gebäuden, Dr. Matthias Orlowski, Rechtsanwalt und Partner bei Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Moderatorin Katja Hennig, Juristin aus dem Rechtsreferat der IK-Bau NRW.
v.l.: Frank Walter, Vorsitzender Richter am OLG Hamm, Dipl.-Ing. (FH) Jochen Florczak, öbuvSV für Schäden an Gebäuden, Dr. Matthias Orlowski, Rechtsanwalt und Partner bei Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Moderatorin Katja Hennig, Juristin aus dem Rechtsreferat der IK-Bau NRW.
Ingenieurkammer-Bau NRW / Christian Holthausen Photography

Ein in zweifacher Hinsicht treffendes Motto für das erstmalig seit langer Coronapause wieder stattfindende Netzwerktreffen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuvSV) unter dem Dach der IK-Bau NRW: So sind unsere bewegten Zeiten für die Ingenieurin und den Ingenieur in ihrem Selbstverständnis als Problemlöser eine Herausforderung, der sich der Berufsstand im Bewusstsein seiner gesellschaftlichen Verantwortung stellen muss und stellt. Aber auch der Verlauf des Tages selbst bestätigte das vorangestellte Bonmot und erwies sich als aufregend, praxisnah und gewinnbringend.

Das SV-Forum zeichnete sich durch das Zusammenspiel informativer und spannender Vorträge der Referenten und den engagierten Dialog mit und unter den versammelten Gästen aus. Die Zeche Zollern, in deren Maschinenhalle das Forum tagte, setzte als Erinnerungsort deutscher Industriekultur dabei einen würdigen Rahmen für das Thema des Tages: „Der öbuvSV zwischen Gerichts- und Privatgutachterauftrag.“

Frank Walter, Vorsitzender Richter am OLG Hamm, nahm den Faden des Präsidenten auf, der zuvor an die Systemrelevanz des Berufsstandes insgesamt und der öbuvSV im Besonderen erinnert hatte und räumte ein, dass ohne den Sachverständigen im Zivilprozess oft kein Urteil möglich wäre. Mit dieser Bedeutung korrespondiere die Pflicht, seine Aufgabe unabhängig, weisungsfrei, unparteiisch und gewissenhaft zu erfüllen. Somit seien die Pflichten des Sachverständigen jenen des Richters nicht unähnlich. Gerade im Bereich des Privatgutachtens gelte es, Pfade, die von diesen Prinzipien fortführten, erst gar nicht zu beschreiten.

In diesem Kontext stand auch der Vortrag des zweiten Referenten Dipl.-Ing. (FH) Jochen Florczak, öbuvSV für Schäden an Gebäuden. Er skizzierte das Spannungsfeld, das sich einerseits aus den oben genannten Pflichten und den Wünschen des Auftraggebers beim Privatgutachten ergibt. Auch hier standen praktische Beispiele als konkrete Handlungsoptionen ebenso im Vordergrund, wie beim abschließenden Vortrag von Dr. Matthias Orlowski, Rechtsanwalt und Partner bei Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Souverän und sachkundig führte Katja Hennig, Juristin aus dem Rechtsreferat der IK-Bau NRW, durch die anschließende intensive und praxisorientierte Diskussionsrunde wie zuvor durch das Tagungsprogramm und endlich waren sich alle Beteiligten sicher, die zum Abschluss gereichte Currywurst auch verdient zu haben.