30.03.2022

Auswirkungen von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien

Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baustoffe zum Teil extrem gestiegen. In Reaktion hierauf hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 25.03.2022 in einen Erlass für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen für bestimmte Produktgruppen die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorgesehen.

     

Stoffpreisgleitklauseln schaffen einen Ausgleich dafür, dass ausführende Unternehmen Preise und Kosten für ihre Angebote berechnen müssen, auf unvorhersehbare Ereignisse jedoch keinen Einfluss haben. Damit soll ein nicht kalkuliertes Preisrisiko abgefangen und eine Vertragsanpassung z.B. auch hinsichtlich der Ausführungsfristen erfolgen.

Dies umfasst auch die Auswirkungen auf laufendende sowie neue Vergabeverfahren und soweit erforderlich die Anpassung bestehender Verträge. Zu Detailfragen im Einzelfall können Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau kostenfrei die rechtliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Erlass BMWSB Stoffpreisgleitklauseln

Hinweis Stoffpreisgleitklausel