Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der Hinweise zur bauaufsichtlichen Behandlung von Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW gibt.
Düsseldorf (01.06.2016) – Der Beschluss der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag, das Thema „Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus“ erneut ...
Der Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, hat die Verabschiedung der lang erwarteten neuen Landesbauordnung als gelungenen ...
Mit dem Beschluss der neuen Landesbauordnung hat der nordrhein-westfälische Landtag heute viele grundlegende Änderungen auf den Weg gebracht, unter ...