Stellenanzeige


Bauleitung im konstruktiven Ingenieurbau für Pflichtaufgaben/Unterhaltung (m/w/d)

Fachrichtungsschwerpunkt

Bauingenieurwesen

Adresse

kbk-bewerbungen@krefeld.de

Ansprechpartner*in

Christoph Vitt T.: 02151 3660-4475 (fachl. Fragen)
Melina Jendreck T.: 02151 3660-4554 (Bewerbung)

Ob Parks und Bäume, Straßen und Radwege, Kanäle und Müllentsorgung:
Um all das kümmert sich in Krefeld der KBK. Wir sind ein junges kommunales Unternehmen mit 450 Mitarbeitenden. Gemeinsam geben wir unser Bestes für die Menschen und Unternehmen in Krefeld, damit unsere Stadt lebenswert bleibt.

Zur Stelle:

  • teilzeitgeeignete Vollzeitstelle
  • Vergütung: EG 12 TVÖD
  • unbefristet
  • Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihre Aufgaben

  • Projektierung der Bauwerksprüfung nach DIN -1076
  • Planung, Vergabe und Begleitung der Bauwerksprüfungen von Ingenieurbauwerken für 
    Verkehrsanlagen aller Schwierigkeitsgrade
  • Planung und Bauausführung von Sanierungsprogrammen für Ingenieurbauwerke über sämtliche Leistungsphasen der HOAI
  • Nachtragsmanagement
  • selbstständiges Handeln und Kommunizieren mit Auftragnehmern und beauftragten 
    Fachplaner/innen

Das bringen Sie mit

  • abgeschlossenes Studium (Dipl., Bachelor oder Master) im Bereich Bauingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrung im konstruktiven Ingenieurbau
  • fundierte Kenntnisse der fachbezogenen Regelwerke und in deren praktischer Anwendung
  • sicherer Umgang mit MS Office Programmen
  • PKW-Führerschein Klasse B

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen bis zum 18.08.2024 an kbk-bewerbungen@krefeld.de zu. Geben Sie im E-Mail-Betreff bitte die Job-ID B1-20/4/24/KBK an.

Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Wir sind stolz auf unsere vielfältige und integrative Belegschaft und setzen uns als Arbeitgeber für Chancengerechtigkeit ein. Weder Ihre Nationalität, ethnische oder kulturelle Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Orientierung noch Ihr Alter oder Geschlecht spielen bei der Besetzung der Stelle eine Rolle.
Bei gleicher Eignung stellen wir Frauen (§ 7 LGG) und Menschen mit Schwerbehinderung
(§ 154 SGB IX) bevorzugt ein.