Architektur, Raumplanung, Bauingenieur- oder Umweltwesen
Online-Bewerbung unter:
https://karriere.kreis-borken.de/de/jobposting/051726816d72830fdc11666b55404cd752a1ee2f0/apply
Landrat Dr. Zwicker (02861-681-1001)
Frau Espeter (02861 681-2100)
Zur Stelle:
Der Kreis Borken bietet Ihnen neue Perspektiven für Ihre berufliche Weiterentwicklung und sucht zum 01.03.2025 eine umsetzungsstarke und menschlich wie fachlich überzeugende Führungspersönlichkeit als Leitung des Vorstandsbereiches IV (w/m/d).
Der Vorstandsbereich IV umfasst die Fachbereiche Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Geoinformation und Liegenschaftskataster, Natur und Umwelt sowie den Betrieb für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen. Eine zukünftige Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.
Wer wir sind:
Der Kreis Borken ist ein moderner Dienstleister der öffentlichen Verwaltung und zählt zu den größten Arbeitgebern der Region. Etwa 1.400 Mitarbeitende kümmern sich um die unterschiedlichsten Aufgaben für die rund 380.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den 17 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Gelegen in einer reizvollen Landschaft verfügt unsere Grenzregion zu den Niederlanden über eine hohe Lebens- und Freizeitqualität.
Ihre Aufgaben:
Das bringen Sie mit:
Wir bieten Ihnen:
• ein sehr interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit Gestaltungsspielraum
• ein stark aufgestelltes Team und ein gutes Betriebsklima
• alle Vorzüge einer modernen Arbeitsumgebung, wie beispielsweise fortschrittliche Digitalisierung und ein aufgeschlossenes Gesundheitsmanagement
• Die Kreisverwaltung ist mit öffentlichen Verkehrsmittel gut erreichbar. Es stehen kostenfreie Parkplätze für alle Mitarbeitenden zur Verfügung.
• sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht; bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird dieser Personenkreis bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person der Mitbewerberin/ des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen