Erd- und Grundbau
Aufgaben und Voraussetzungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau
Aufgabe:
- Unterstützung der saSV für die Prüfung der Standsicherheit auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus durch
- Prüfung der Boden – Bauwerk – Wechselwirkung
- Prüfung der Sicherheit der Gründung von baulichen Anlagen
- Prüfung der getroffenen Annahmen und bodenmechanischen Kenngrößen
- Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund und dessen Tragfähigkeit (§ 19 SV-VO).
Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule
- neun Jahre Berufserfahrung im Bauwesen (davon mind. drei Jahre Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau)
- Vorlage eines Verzeichnisses aller in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung erstellten Baugrundgutachten, von denen zwei die Bewältigung überdurchschnittlicher Aufgaben belegen
- keine Beteiligung an einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder einem Bohrunternehmen
- Anerkennung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen durch den bei der Bundesingenieurkammer eingerichteten Beirat für Erd- und Grundbau
Zur Information:
Bei dem zuvor genannten Beirat handelt es sich um das Gremium, das bislang beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) die Anerkennung der in das Verzeichnis einzutragenden Erd- und Grundbauinstitute vorgenommen hat.