Die Änderungen der HOAI in den Jahren 2009/2013 erforderten eine komplette Umgestaltung der bis dahin verwendeten Verträge. Die Baurechtsnovelle vom 01.01.2018 zog erhebliche Anpassungen nach sich. Durch die Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 und die hieran anknüpfende Rechtsprechung der deutschen Gerichte muss die Vertragsgestaltung nun nochmals grundlegend angepasst werden.Das Seminar soll den Teilnehmern die sich aus BGB und HOAI ergebene Rechtslage erläutern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsgestaltung aufzeigen. Auftraggeber, die regelmäßig Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben, sowie Architekten und Ingenieure verwenden erfahrungsgemäß gerne "Muster" für die Vertragsgestaltung. Es wird beleuchtet, in welchen Grenzen eine solche standardisierte Vertragsgestaltung möglich und sinnvoll ist und wann eine individualisierte Ausgestaltung des Vertragsinhalts geboten ist. Die Gestaltung aller wesentlichen Regelungsbereiche eines Architekten- bzw. Ingenieurvertrags wird - auch anhand von Formulierungsbeispielen - unter Berücksichtigung der Baurechtsnovelle und der aktuellen Rechtsprechung erörtert. Es wird dabei anhand des typischen Aufbaus eines Architektenvertrags vorgegangen. Der Referent stellt auch aktuelle Rechtsprechung vor, sofern diese für die Vertragsgestaltung relevant ist.
Veranstaltung-Nr.: 54552
Termin/e: 09.12.2020
Ort: 0 - Online-Seminar -
Fortbildungspunkte: 8,00 FP (á 45 Minuten)
Die Veranstaltung ist anerkannt gemäß FuWO für: Beratende Ingenieure, Ingenieure, öffentl. best. u. vereid. Sachverständige in diesem Sachgebiet, Bauvorlageberechtigung.
Bildungsträger
id Verlags GmbH IBR-Seminare Heinrich-von-Stephan-Str. 3 68161 Mannheim
Kontakt:
0621 / 12 03 21 8
Internet: www.ibr-online.de/IBR-Seminare
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