Viele Streitigkeiten am Bau beziehen sich auf Abweichungen, die die Nutzbarkeit oder das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen. Allerdings berechtigen bereits „kleine“ Mängel den Besteller zur Auswahl eines der Rechte, die ihm gesetzlich zustehen. Der Schadenersatz nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten, also Ersatz von Kosten zur Beseitigung von Mängeln auf Grundlage von Kostenschätzungen oder Angeboten, ist nach dem BGH-Urteil (AZ VII ZR 46/17) vom 22.02.2018 aber nicht möglich. Das Seminar beschäftigt sich mit Neuerungen im Umgang mit Mängeln, die wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit für den Auftraggeber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen unter Berücksichtigung des Äquivalenzgebots die Minderwerte und die damit zusammenhängenden Minderungsbeträge ermittelt werden können. Die häufig unter vertragsunabhängigen (objektiven) Kriterien ermittelten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge verlieren dabei an Bedeutung. Dazu werden neue Verfahren unter Berücksichtigung vertragsbezogener (subjektiver) Werteigenschaften vorgestellt, die bisherige Techniken ergänzen und zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen. Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Abweichungen in der Oberflächenstruktur, Farbe und Kratzer an Putzen, Eindeckungen, Fliesen- und Natursteinbelägen.
Veranstaltung-Nr.: 54546
Termin/e: 07.12.2020
Ort: 0 - Online-Seminar -
Fortbildungspunkte: 8,00 FP (á 45 Minuten)
Die Veranstaltung ist anerkannt gemäß FuWO für: Beratende Ingenieure, Ingenieure, öffentl. best. u. vereid. Sachverständige in diesem Sachgebiet.
Bildungsträger
id Verlags GmbH IBR-Seminare Heinrich-von-Stephan-Str. 3 68161 Mannheim
Kontakt:
0621 / 12 03 21 8
Internet: www.ibr-online.de/IBR-Seminare
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