Die IK-Bau NRW informiert: Keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Bauingenieurinnen und Bauingenieure durch Altbescheid.
"Der 13.12.2018 war kein guter Tag für die Ingenieure im Bauwesen, die auf die Wirksamkeit ihrer Befreiungsbescheide aus den Jahren 1995/1996 vertrauten. Das Bundessozialgericht entschied an diesem Tag in letzter Instanz, entgegen der Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz), dass diese Bescheide nur die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für das damals bestehende Arbeitsverhältnis regeln. Sie gelten also nicht mehr für jede weitere danach aufgenommene Beschäftigung. Es besteht dafür auch kein Vertrauensschutz. Die vollständige und schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Verfasser wird nach Kenntnisnahme die daraus generell folgende Rechtslage näher erläutern. Schon jetzt ist aber festzuhalten, dass die Konsequenzen dieser Entscheidung für das jeweilige Arbeitsverhältnis im Einzelfall geklärt werden müssen."
RA Martin Reuter, Fachanwalt für Sozialrecht
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