09.10.2020

Nagelplattenbauweise: Bauministerkonferenz aktualisiert Warnhinweise

Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat mit Schreiben vom 06.10.2020 ein neues Schreiben zur möglichen Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten veröffentlicht. Diesem liegen die "Hinweise zur Untersuchung von Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise auf die mögliche Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten", Fassung September 2020, bei.

Die Unterlagen greifen einen Sachverhalt auf, auf den die ARGEBAU bereits mit Hinweisschreiben vom 06.07.2020 eingegangen ist, das jedoch aufgrund von Einwendungen mit Schreiben vom 18.09.2020 zurückgezogen wurde. Nunmehr bittet die ARGEBAU, das aktuelle Hinweisdokument auch den Mitgliedern der IK-Bau NRW mit der Bitte um Beachtung zuzuleiten. Diese Hinweise sollen bei der Überprüfung der Standsicherheit bestehender Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise Hilfestellung geben, die aufgrund von Erkenntnissen aus aktuellen Schadensbildern notwendig wird. Sie bauen auf den „Hinweisen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigen“, Fassung September 2006 (im Folgenden kurz „Hinweise 2006“ genannt) der ARGEBAU auf und ergänzen bzw. konkretisieren diese entsprechend. Das Schreiben der ARGEBAU sowie die Hinweise sind hier zu finden.

Die ARGEBAU hatte einen ursprünglich am 6. Juli dieses Jahres veröffentlichten Hinweis zur „Untersuchung von Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise auf die mögliche Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten“ aus rechtlichen Gründen zurückgezogen und das entsprechende Dokument von ihrer Website entfernt. Die IK-Bau NRW hatte im Juli ihre Mitglieder per Newsletter über die Warnhinweise informiert, im Kammer-Spiegel 07/08-2020 über das Thema berichtet und das entsprechende Dokument der ARGEBAU auf ihrer Website zur Verfügung gestellt. Am 8. September informierte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die IK-Bau NRW über die Rücknahme der Warnhinweise durch die Bauministerkonferenz, die Kammer hat das entsprechende Dokument danach ebenfalls umgehend von ihrer Website entfernt. Wir weisen höchst vorsorglich darauf hin, eine weitere Verwendung oder Verbreitung dieser Hinweise in der Fassung vom Juli 2020 zu unterlassen.